-
Wegen Terrorverdachts: Zwei eritreische Regierungsgegner in Untersuchungshaft
-
24 Jahre nach Mord an Baggersee in Niedersachsen: Drei weitere Männer verurteilt
-
ADAC-Bilanz: Mehr als 128.000 Staus auf Autobahnen in diesjährigen Sommerferien
-
Erneuter Schiffsunfall an Eisenbahnbrücke in Elsfleth in Niedersachsen
-
Unions-Fraktionschef Frei will Sofortmaßnahmen gegen hohe Spritpreise zum 1. Oktober
-
Meta-Chef Zuckerberg lehnt Verlangsamung der KI-Entwicklung ab
-
Zwei Tote bei Brand in Wohnhaus in Baden-Württemberg
-
Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Umfrage sieht SPD knapp hinter AfD
-
Volleyballer mit "positiver Energie" ins Achtelfinale
-
"Rote Linie": Saudi-Arabien wirft Huthi-Miliz Angriff auf heilige Stadt Mekka vor
-
DAK-Report: Große Mehrheit im Urlaub trotz Rekordhitze gut erholt
-
Französische Ex-Ministerin Dati wegen Korruption vor Gericht
-
Kosovo-Sondertribunal verkündet Urteil im Fall von Ex-Präsident Thaci
-
Bundesverwaltungsgericht prüft Klage von Umwelthilfe für bessere Luft
-
Bundesverwaltungsgericht prüft Klage von Ostseegemeinde Binz gegen LNG-Terminal
-
BGH prüft Maskenkäufe von früherem Bundesgesundheitsminister Spahn in Pandemie
-
Spitzenkandidaten für Abgeordnetenhauswahl in Berlin stellen sich Bürgerfragen
-
Fernsehduell von Schwesig und Holm vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
Nach Wahl in Sachsen-Anhalt: Termin für erste Landtagssitzung wird festgelegt
-
Trump droht mit dauerhafter Schließung des Kennedy Centers in Washington
-
Iran-Krieg: USA räumen erstmals Munitionsknappheit ein
-
US-Reise: Pistorius vereinbart mit Hegseth enge Rüstungszusammenarbeit
-
"Abschied, den er verdient": Messi noch einmal für Argentinien
-
Kreise: Wirtschaftsministerium hält Preisdeckel für Sprit und Übergewinnsteuer für "problematisch"
-
Pistorius betont Einigkeit mit USA bei Truppenabzug und Tomahawks
-
Ed Sheeran: Veranstalter für Tournee-Rauswurf von Rapper Macklemore verantwortlich
-
Trump kündigt sofortige Schließung des Kennedy Centers in Washington an
-
Maduro-Vertrauter schließt Deal mit der US-Justiz
-
Dutzende Festnahmen bei Protest gegen Razzien bei türkischen LGBTQ-Aktivisten
-
Volleyball-EM: Deutschland unterliegt Frankreich
-
Ajax-Trainer bestätigt: ter Stegen wieder für Deutschland
-
US-Reise: Verteidigungsminister Pistorius trifft Hegseth im Pentagon
-
Verletzte bei Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei in Rumänien
-
Bundeskanzler Merz sagt Reise nach New York zur UN-Generaldebatte ab
-
Von New York nach Halle: Zverev beim Davis Cup dabei
-
OpenAI will KI mit Konkurrenten selbst regulieren
-
EU-Parlament hebt Immunität von ultrarechtem polnischen Politiker Braun auf
-
US-Finanzminister Bessent will chinesischen Amtskollegen treffen
-
Nach nur sechs Spielen: Toppmöller und Lens trennen sich
-
Irak will mehr Öl nach Europa exportieren - Pipeline nach Deutschland denkbar
-
Ägypten und Saudi-Arabien fordern freie Schifffahrt durch Meerenge Bab al-Mandab
-
Merz: Regierung nimmt wegen hoher Spritpreise Steuern und Abgaben in den Blick
-
Carney betont enge Verbindung Kanadas zu den USA
-
US-Notenbank Fed berät über Leitzins: Gegen Trumps Willen Erhöhung möglich
-
60-Jähriger stirbt in Hessen nach Schüssen: Drei Verdächtige festgenommen
-
Oberstes Gericht Brasiliens prüft Verbindungen von Richter zu inhaftiertem Banker
-
Ehemalige Regierungspartei in Brandenburg: Landtagsabgeordneter tritt aus BSW aus
-
Rekordhohe Spritpreise: Merz stellt Entlastungen in Aussicht
-
Neuendorf: "System" Infantino muss beendet werden
-
Nach Niederlage im Briefwahl-Streit: Trump kritisiert Oberstes US-Gericht scharf
EuGH erklärt Thermofenster in Dieselfahrzeugen für unzulässig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Thermofenster, welche die Abgasreinigung in Dieselfahrzeugen bei üblichen Temperaturen reduzieren, für unzulässig erklärt. Eine Ausnahme sei möglich, wenn es nachweislich den Motor vor schweren plötzlichen Risiken und so die Fahrer vor Gefahren schütze, entschied der EuGH am Donnerstag in Luxemburg. Auch dann wäre eine solche Abschalteinrichtung aber nicht erlaubt, wenn sie meistens unter normalen Bedingungen laufen müsse. (Az. C-128/20 u.a.)
Für die Abgasreinigung in Dieseln wird ein Teil der Abgase in den Motor zurückgeleitet und erneut verbrannt. Mit dem Thermofenster wird dies bei besonders warmen und vor allem kühleren Außentemperaturen reduziert oder gestoppt, weswegen die Fahrzeuge dann mehr Stickoxide ausstoßen. In den Fällen am EuGH ging es um Klagen aus Österreich gegen Volkswagen und zwei Autohändler. Die Autokäufer forderten den Kaufpreis zurück.
Die mit den Fällen befassten österreichischen Gerichte fragten den EuGH, ob das Thermofenster zulässig sei. Dessen Einschätzung ist aber auch für andere nationale Gerichte bindend, weswegen sie Auswirkungen auf Fälle in der ganzen EU haben kann. Die österreichischen Gerichte müssen nun prüfen, ob das Thermofenster in den konkreten Fällen zum Motorschutz notwendig war und ob es keine andere Lösung gab.
Sie gingen davon aus, dass der schadstoffarme Modus nur bei Außentemperaturen zwischen 15 und 33 Grad Celsius sowie bei unter 1000 Höhenmetern gewährleistet sei. Volkswagen machte vor dem EuGH geltend, dass es um die Ladelufttemperatur im Motor gehe, die durchschnittlich höher sei. Der EuGH erklärte nun aber, allein das vorlegende nationale Gericht sei für die Beurteilung des Sachverhalts zuständig.
Würden die Emissionsgrenzwerte nur bei einer Außentemperatur zwischen 15 und 33 Grad und unter 1000 Höhenmetern eingehalten, handle es sich um eine Abschalteinrichtung. Er wies auch darauf hin, dass niedrigere Temperaturen in der EU normal seien und die Abgasgrenzwerte auch dann eingehalten werden müssten.
Selbst wenn eine Abschalteinrichtung dem Schutz vor plötzlichen Gefahren diene, aber dafür unter normalen Betriebsbedingungen den größten Teil des Jahres funktionieren müsse, sei dies nicht zulässig. Sonst könnte die Ausnahme häufiger angewandt werden als das Verbot, erklärte der EuGH. Die Erstattung des Kaufpreises schloss er nicht aus - darüber müssen aber im Einzelfall die nationalen Gerichte entscheiden.
Der Autobauer Volkswagen erklärte nach der Entscheidung, er sehe sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt: "Nach den Kriterien, die der EuGH in seinem Urteil aufgestellt hat, bleiben die in Fahrzeugen des VW-Konzerns verwendeten Thermofenster zulässig." Sie schützten vor unmittelbaren Risiken für den Motor in Form von Beschädigungen oder Unfall.
Der österreichische Verbraucherschutzverein teilte dagegen mit: "Damit ist Schluss mit der Argumentation der Dieselhersteller und auch deutscher Behörden, dass diese Thermofenster für die Schonung des Motors dienen und daher legal seien."
Auch Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, erklärte: "Das Gericht bestätigt, wofür wir seit Jahren kämpfen: Nicht der Prüfstand im Labor ist das Maß der Dinge, sondern das Abgasverhalten der Fahrzeuge im normalen Betrieb auf der Straße." Kraftfahrtbundesamt (KBA) und Bundesverkehrsministerium müssten noch vor Beginn des Winterhalbjahres alle betroffenen Diesel zurückrufen und auf Kosten der Hersteller mit wirksamer Abgasreinigung nachrüsten lassen, forderte er. Die Umwelthilfe klagt eigenen Angaben zufolge zu knapp 100 Modellen verschiedener Hersteller gegen das KBA; eins der Verfahren liegt ebenfalls vor dem EuGH.
Das KBA hatte Software-Updates mit Thermofenster zugelassen. Die Updates waren von Volkswagen unter anderem aufgespielt worden, um die illegalen Manipulationen im Dieselskandal zu beheben. Tatsächlich nutzen die meisten Autobauer Thermofenster. Der Bundesgerichtshof hat Schadenersatzklagen von Fahrzeugkäufern allein wegen des Thermofensters bislang zurückgewiesen.
G.Schulte--BTB