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Prozess um Amokfahrt mit zwei Toten an Rosenmontag in Mannheim begonnen
Vor dem Landgericht Mannheim hat am Freitag der Prozess um eine Amokfahrt in der baden-württembergischen Stadt am Rosenmontag mit zwei Toten begonnen. Angeklagt ist ein 40-Jähriger wegen zweifachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes. Die Staatsanwaltschaft sieht in ihrer Anklage kein politisches Motiv für die Tat. Vielmehr soll der Angeklagte seit Jahren an einer psychischen Erkrankung leiden und könnte vermindert schuldfähig gehandelt haben.
Der Tatverdächtige soll am 3. März mit dem Auto in die Mannheimer Fußgängerzone gefahren sein. Zunächst soll er mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 Stundenkilometern zwei Menschen angefahren haben, die Verletzungen erlitten. Nach mehreren hundert Metern soll er mit mindestens Tempo 80 einen Fußgänger angefahren haben, der an der Unfallstelle starb.
Anschließend soll er mit ähnlich hoher Geschwindigkeit in eine Menschengruppe gefahren sein und eine Frau dabei so schwer verletzt haben, dass sie ebenfalls starb. Dann soll er nochmals in eine Menschengruppe gefahren sein und drei weitere Menschen verletzt haben, bevor ein Taxifahrer schließlich die Amokfahrt beendete, indem er ihm den Weg versperrte.
Um den Taxifahrer einzuschüchtern, soll der 40-Jährige mit einer Schreckschusswaffe einen Schuss nach oben abgegeben haben. Anschließend sei er zu Fuß geflüchtet und habe versucht, sich in Selbsttötungsabsicht selbt in den Mund geschossen. Der 40-Jährige habe laut Anklage das Ziel gehabt, eine unbestimmte Anzahl an Menschen zu töten. Die Tat löste breites Entsetzen aus.
Bis Mitte Dezember wurden noch zwölf weitere Verhandlungstermine angesetzt.
F.Fehr--VB