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Plädoyers in Prozess um Messerattacke auf Kitakinder in Aschaffenburg begonnen
Vor dem Landgericht im bayerischen Aschaffenburg haben am Donnerstag die Plädoyers im Prozess um den tödlichen Messerangriff auf Kitakinder begonnen. Die Staatsanwaltschaft beantragte in dem sogenannten Sicherungsverfahren die dauerhafte Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus. Wegen einer psychischen Erkrankung gelte er als schuldunfähig, hieß es in der Antragsschrift. Die Urteilsverkündung ist noch am Donnerstag geplant.
Der heute 28-Jährige soll am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg eine Gruppe von Kitakindern angegriffen und einen zweijährigen Jungen sowie einen 41 Jahre alten Mann erstochen haben, der den Kindern helfen wollte. Drei weitere Menschen wurden verletzt. Dabei handelte es sich um ein zweijähriges Mädchen, eine Erzieherin und einen weiteren Mann.
Die Tat löste breites Entsetzen und politische Debatten im Wahlkampf zur Bundestagswahl aus. Im August 2024 soll der Beschuldigte zudem in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau eine Mitbewohnerin mit einem Fleischermesser bedroht und ihr oberflächliche Verletzungen zugefügt haben.
Im Zusammenhang mit diesem Vorwurf verurteilte das Amtsgericht Aschaffenburg am Dienstag einen Polizisten wegen Strafvereitelung im Amt in einem minderschweren Fall zu einer Bewährungshaft von fünf Monaten. Laut Urteil hatte er es versäumt, nach dem Vorfall in der Flüchtlingsunterkunft Ermittlungen gegen den 28-Jährigen einzuleiten.
G.Frei--VB