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Urteil gegen Unterstützer von rechtsextremer Gruppe Freital rechtskräftig
Ein Jahr nach den vom Oberlandesgericht Dresden verhängten Haft- und Bewährungsstrafen gegen Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen Gruppe Freital ist das Urteil rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision eines Angeklagten gegen seine Verurteilung zurück, wie er am Freitag mitteilte. Der Mann war zu zwei Jahren auf Bewährung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden. (Az. 3 StR 273/21)
Die Gruppe Freital hatte im Jahr 2015 Sprengstoffanschläge auf Asylunterkünfte und "gegen Eigentum und Besitz von Vertretern des flüchtlingsunterstützenden Spektrums" geplant und verübt, wie es der BGH formulierte. Die Haupttäter wurden schon 2018 verurteilt worden, was der BGH 2019 bestätigte.
Der Mann, um dessen Revision es nun ging, habe "aktiv nur an propagandistischen Straftaten der Gruppe" mitgewirkt, hieß es weiter. Unter anderem habe er sich an einem Fotoshooting beteiligt und dafür neben einer Hakenkreuzflagge den Hitlergruß gezeigt und rassistische Graffitis angebracht.
Da er für die NPD im Stadtrat saß, hätten die anderen Mitglieder seine Mitgliedschaft als wertvoll betrachtet. Die Überprüfung des Urteils gegen ihn habe keine Rechtsfehler ergeben, erklärte der BGH. Das Verfahren sei damit abgeschlossen.
J.Horn--BTB