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Streit um AfD-Bundesgeschäftsstelle: Keine Einigung zwischen Partei und Vermieter
Im Streit um die Nutzung einer Berliner Immobilie durch die AfD als Bundesgeschäftsstelle ist bei einem Gerichtstermin am Freitag keine Einigung erzielt worden. Das Berliner Landgericht erklärte die Güteverhandlung zwischen Vertretern der Partei und des österreichischen Vermieters für gescheitert. Richter Burkhard Niebisch kündigte für Freitag kommender Woche eine Entscheidung darüber an, inwiefern die außerordentliche Kündigung rechtens war.
Die Partei mietet das Gebäude in Berlin-Wittenau seit 2022 an. Im März 2025 kündigte der Besitzer des Gebäudes, der Österreicher Lukas Hufnagl, den Mietvertrag. Als die Partei den Auszug verweigerte, erhob Hufnagl Klage.
Als Grund führte der Kläger laut Richter Niebisch die Wahlparty der AfD nach der Bundestagswahl im Februar 2025 an, die im Innenhof stattgefunden hatte. Diese sei nicht genehmigt gewesen, ebenso wenig wie das Anstrahlen der Fassade in blauer Farbe samt AfD-Logo.
Außerdem habe der Kläger angeführt, dass mit der Partei Verhandlungen über einen Kauf des Gebäudes stattgefunden hätten, die aber gescheitert seien, sagte Niebisch. In dem Zusammenhang seien implizite Schmiergeldforderungen an ihn als Besitzer des Gebäudes herangetragen worden. Die AfD bestreitet das.
Für die Immobilie gibt es insgesamt drei Mietverträge, die ursprünglich bis Ende September, Ende November beziehungsweise Ende Dezember 2027 laufen sollten. Für alle gibt es aber ein Sonderkündigungsrecht, das die Mietdauer um ein Jahr verkürzen würde.
In der Güteverhandlung versuchte das Gericht, eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen - etwa in Form eines Auszugstermins in der ersten Jahreshälfte 2026 oder einer Mieterhöhung. Stattdessen überzogen sich Hufnagl und die AfD-Vertreter mit Vorwürfen.
Das Angebot der AfD, bis zum 30. Oktober 2026 auszuziehen und sechs Prozent mehr Miete zu bezahlen, bezeichnete der Vermieter als lächerlich. Niebisch erklärte die Güterverhandlung daraufhin für gescheitert und eröffnete direkt im Anschluss die Hauptverhandlung.
In dieser erklärte er, dass die Partei sich mit der Ausrichtung der Wahlparty im Hof aus seiner Sicht tatsächlich vertragswidrig verhalten habe. Allerdings gab er auch zu verstehen, dass er eine vormalige Abmahnung für angebracht gehalten hätte.
Auf den angeblichen Erpressungsversuch durch die AfD bei den Kaufverhandlungen ging der Richter nicht im Detail ein. Er merkte lediglich an, dass die Vorwürfe erst ein Jahr danach und damit aus Sicht des Gerichts reichlich spät erhoben worden seien.
T.Ziegler--VB