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OB-Wahl in Ludwigshafen: Abgelehnter AfD-Kandidat scheitert mit Verfassungsbeschwerden
Der von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am Rhein ausgeschlossene AfD-Politiker Joachim Paul ist mit den Versuchen von Verfassungsbeschwerden gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Beschwerde einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss zufolge wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung an. Auch vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof in Koblenz war er erfolglos.
Der Beschwerdeführer setze sich nicht in einer den Anforderungen an eine Verfassungsbeschwerde genügenden Weise mit den in seinem Fall bereits von Verwaltungsgerichten getroffenen Entscheidungen auseinander und subsumiere den von diesen zu Grunde gelegten "Sachverhalt" nicht ausreichend, hieß es im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag. Außerdem äußere er sich "in keiner Weise" dazu, dass sich der von ihm angeführte Grundgesetzartikel auf Wahlen zu Parlamenten beziehe, während er "Wahlrechte für eine Bürgermeisterwahl geltend macht".
In Ludwigshafen am Rhein wird am Sonntag ein neuer Oberbürgermeister oder eine neue Oberbürgermeisterin gewählt. Paul, der für die AfD im Landtag in Mainz sitzt, wollte als Kandidat seiner Partei antreten. Der Wahlausschuss der rheinland-pfälzischen Stadt ließ ihn aber im August wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue nicht als Kandidat zu. Vor Verwaltungsgerichten in Rheinland-Pfalz scheiterte Paul schon in mehreren Instanzen mit Eilanträgen.
So entschied zuletzt das Oberverwaltungsgericht Koblenz, dass der Beschluss des Ludwigshafener Wahlausschusses nicht offensichtlich fehlerhaft sei und keine irreparable Rechtsbeeinträchtigung drohe. Entscheidungen dieser Art könnten nur nachträglich durch Wahlprüfungsverfahren angefochten werden.
Laut Oberverwaltungsgericht bestehen außerdem hinreichende Anhaltspunkte, dass Paul nicht jederzeit bereit sei, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. So habe er etwa die Idee der erzwungenen sogenannten Remigration von Migranten unterstützt, erklärte es im August.
Auch eine Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung zur Wahl vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz blieb nun ohne Erfolg. Ein reibungsloser Ablauf einer Wahl könne nur gewährleistet werden, wenn die Rechtskontrolle der auf das Verfahren bezogenen Einzelentscheidungen während des Wahlablaufs begrenzt sei, hieß es am Mittwoch aus Koblenz zur Begründung.
Wären alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Kommunalwahl vor dem Wahltermin mit Rechtsmitteln angreifbar, käme es durch die vielen zu beachtenden Fristen zu "erheblichen Beeinträchtigungen". Unzumutbare Beeinträchtigungen gibt es für Paul laut Gericht nicht.
Nach den für Paul negativen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte hatte die AfD angekündigt, diesen bei der Einreichung von Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und beim Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz in Koblenz zu unterstützen.
Nach Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern gilt die AfD zumindest in Teilen als rechtsextrem. Seit längerer Zeit läuft eine politische Debatte um die Einleitung eines Verbotsverfahrens. Die Partei weist die Vorwürfe zurück.
K.Hofmann--VB