-
Wirtschaft kritisiert Zinsentscheid der brasilianischen Notenbank
-
Frankreich stellt eine Milliarde Euro für staatliche Bürgschaften bereit
-
Britischer Arzt mit Ebola nach London evakuiert
-
COP31: Lateinamerika tritt mit gespaltenen Allianzen in Antalya an
-
Brennstoffzulage 2027: Neue Auszahlungssätze und Fristen für Irland
-
Ausländische Investoren kaufen deutsche Firmen im großen Stil
-
Wachsende Einkommensungleichheit in Deutschland laut WSI-Studie
-
Nithya Raman schlägt Amtsinhaberin Karen Bass bei LA-Bürgermeisterwahl
-
Bundesregierung übernimmt hälftige Beteiligung am Rüstungskonzern KNDS
-
DA könnte ANC in Ekurhuleni ablösen – ActionSA macht Gewinne
-
Rheinmetall senkt Prognose und Aktie
-
Wall Street: KI-Sorgen lösen Tech-Verluste aus
-
Einkommen von Altenpflegern: Gehaltsspanne und regionale Unterschiede
-
Airbus prüft industrielle Investitionen in Kolumbien
-
SCANDIC FINANCE ने एलेक्स बोडी को समूह का उपाध्यक्ष नियुक्त किया
-
SCANDIC FINANCE แต่งตั้งอเล็กซ์ โบดี เป็นรองประธานกลุ่มบริษัท
-
SCANDIC FINANCE Grubu, Alex Bodi’yi başkan yardımcılığına atadı
-
Alex Bodi wiceprezesem grupy SCANDIC FINANCE
-
Алекс Боди е назначен за вицепрезидент на групата SCANDIC FINANCE
-
Alex Bodi a SCANDIC FINANCE vállalatcsoport új alelnöke
-
Ο Άλεξ Μπόντι νέος αντιπρόεδρος του ομίλου SCANDIC FINANCE
-
Volkswagen R kehrt 2027 mit Golf R 24H zum Nürburgring zurück
-
Alex Bodi byl jmenován viceprezidentem skupiny SCANDIC FINANCE
-
Alex Bodi utsedd till vicepresident för SCANDIC FINANCE-koncernen
-
تعيين أليكس بودي نائبًا لرئيس مجموعة SCANDIC FINANCE
-
Penns Sommerprogramme für Oberschüler: 23 Millionen Dollar Umsatz trotz Stipendien
-
SCANDIC FINANCEグループ、アレックス・ボディ氏を副社長に任命
-
SCANDIC FINANCE 그룹, 알렉스 보디 부사장 선임
-
亞歷克斯・博迪獲任命為 SCANDIC FINANCE 集團副總裁
-
Алекса Боді призначено віцепрезидентом групи SCANDIC FINANCE
-
Алекс Боди назначен вице-президентом группы SCANDIC FINANCE
-
Alex Bodi, numit vicepreședinte al grupului SCANDIC FINANCE
-
Alex Bodi zum Vizepräsidenten der Konzerngruppe SCANDIC FINANCE berufen
Urteil in Rheinland-Pfalz: Kopie von Testament bei Zweifel an Original unwirksam
Wird lediglich die Kopie eines Testaments vorlegt und nicht das Original, kann das einer Gerichtsentscheidung aus Rheinland-Pfalz zufolge nicht immer als wirksamer letzter Wille angesehen werden. Das gilt dann, wenn Zweifel daran bestehen, dass das Original wirksam aufgesetzt wurde, wie das Oberlandesgericht Zweibrücken am Mittwoch mitteilte. Mit der Entscheidung gilt eine Frau aus Rheinland-Pfalz nicht als Alleinerbin. (Az.: 8 W 66/24)
Die ehemalige Lebensgefährtin des Verstorbenen wollte einen Erbschein erteilt bekommen, laut dem sie Alleinerbin sei. Dabei berief sie sich auf ein handschriftlich geschriebenes und unterschriebenes Testament. Das Dokument lag aber nur als Kopie vor. Zwei Zeuginnen gaben an, bei der Erstellung des Originals dabei gewesen zu sein.
Das Amtsgericht Ludwigshafen wies den Antrag in erster Instanz im März 2024 ab. Diese Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht nun. Kann ein Testament aus welchen Gründen auch immer nicht im Original vorgelegt werden, kann ausnahmsweise eine Kopie als Nachweis ausreichen, wie die Richter entschieden.
Daraus muss jedoch die Wirksamkeit des Originals hervorgehen. In diesem Fall gab es an der Wirksamkeit des Originals aber Zweifel. Laut Urteil ist es ungewöhnlich, dass der Verstorbene seine Bekannten zu sich nach Hause einlud und ohne Ankündigung plötzlich sein Testament in ihrer Anwesenheit errichtete.
Zudem schilderten die beiden Zeuginnen die genauen Umstände unterschiedlich. Das Testament an sich war mehrere Seiten lang und listete mehrere Begünstigte sowie konkrete Daten mehrerer Rentenversicherungen auf. Die Aussagen der Zeuginnen, dass das Dokument ohne Hilfe von Vertragsunterlagen geschrieben worden sei, sei unglaubwürdig.
Keine von ihnen gab an, gesehen zu haben, dass der Mann das Schriftstück auch selbst unterschrieben hatte. Deswegen war der Senat nicht davon überzeugt, dass das Originaltestament rechtsverbindlich geschrieben wurde.
P.Staeheli--VB