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Beweise für Seuche vereitelt: Imker aus Rheinland-Pfalz müssen 263 Bienenvölker töten
Zwei Imker aus Rheinland-Pfalz müssen alle 263 Bienenvölker töten, die sie halten. Sie entfernten Beweise für Krankheiten in den Stöcken, wie das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am Donnerstag erklärte. Zum Schutz anderer Bienen in der Region vor Ansteckung müssen die Bienen der beiden Imker nun kurzfristig unter der Aufsicht eines Amtstierarztes getötet werden.
Die Imker stellten die Bienenstöcke ab November 2024 an verschiedenen Orten im Landkreis Bad Dürkheim ab, zum Teil ohne Erlaubnis. Der Landkreis ordnete eine Untersuchung der Tiere auf einen Befall mit Amerikanischer Faulbrut an. Das ist eine für die Bienenbrut tödliche Seuche, die angezeigt werden muss. Befallene Völker können durch eine Sanierung gerettet werden, die Kunstschwarmverfahren genannt wird.
Die Untersuchung der Bienenvölker im Juli ergab, dass an allen Standorten Sporen der Amerikanischen Faulbrut vorlagen. Der Landkreis forderte von den Imkern ein Sanierungskonzept. Bei einer Nachkontrolle im August wurde aber festgestellt, dass die Markierungen entfernt worden waren, die eine Zuordnung der Befundergebnisse von Bienenvolk und Probennummer ermöglichten.
Daraufhin ordnete der Landkreis an, dass alle Bienen getötet werden müssten. Die Imker hätten sich als äußerst unzuverlässig erwiesen. Die einzige Maßnahme, um eine Ausbreitung und Verschleppung der Amerikanischen Faulbrut auszuschließen, sei die Tötung aller Bienenvölker.
Die Imker wandten sich mit einem Eilantrag an das Gericht. Sie gaben an, die Markierungen nicht entfernt zu haben. Außerdem hätten die Kontrolleure Fehler gemacht. Das Gericht lehnte den Antrag aber ab. Es sah keine Anhaltspunkte für Fehler bei der Kontrolle.
Die Imker hätten Beweise vereitelt, erklärte es. Die Bienenvölker könnten deshalb nicht mehr in krank und seuchenverdächtig unterteilt werden. Es müsse davon ausgegangen werden, dass mittlerweile alle Völker infiziert seien. Die Anordnung des Landkreises sei rechtens.
K.Hofmann--VB