-
Nvidia-Deal mit Deutschland: KI-Souveränität oder neue Abhängigkeit?
-
Martha Stewart verteidigt Halloween-Kostüm und lehnt Entschuldigung ab
-
Google stellt Gemini Omni 1.2 Flash vor: Längere Videos und niedrigere Kosten
-
Priscilla Monroy beendet Beziehung zu Alberto Cowboy
-
Wirtschaft kritisiert Zinsentscheid der brasilianischen Notenbank
-
Frankreich stellt eine Milliarde Euro für staatliche Bürgschaften bereit
-
Britischer Arzt mit Ebola nach London evakuiert
-
COP31: Lateinamerika tritt mit gespaltenen Allianzen in Antalya an
-
Brennstoffzulage 2027: Neue Auszahlungssätze und Fristen für Irland
-
Ausländische Investoren kaufen deutsche Firmen im großen Stil
-
Wachsende Einkommensungleichheit in Deutschland laut WSI-Studie
-
Nithya Raman schlägt Amtsinhaberin Karen Bass bei LA-Bürgermeisterwahl
-
Bundesregierung übernimmt hälftige Beteiligung am Rüstungskonzern KNDS
-
DA könnte ANC in Ekurhuleni ablösen – ActionSA macht Gewinne
-
Die Verbrechen der RAF machen den Staat nicht unfehlbar
-
Kunst, die man hört: freiraum gibt seinen Künstlerinnen und Künstlern eine eigene Bühne
-
Rheinmetall senkt Prognose und Aktie
-
Wall Street: KI-Sorgen lösen Tech-Verluste aus
-
Einkommen von Altenpflegern: Gehaltsspanne und regionale Unterschiede
-
Airbus prüft industrielle Investitionen in Kolumbien
Messerstiche auf Autobahn: Exmann von Getöteter wegen Mordes verurteilt
Vier Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer 32-Jährigen auf der Autobahn 7 in Schleswig-Holstein ist ihr geschiedener Mann rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) änderte den Schuldspruch des Landgerichts Flensburg vom März 2024, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den Mann wegen versuchten Mordes verurteilt und eine lebenslange Haftstrafe verhängt. Diese wurde nun bestätigt. (Az. 5 StR 688/24)
Das Landgericht hatte festgestellt, dass der Angeklagte seine geschiedene Frau hasste, nachdem sie sich wegen Gewalttätigkeiten von ihm getrennt hatte. Sie war in ein Frauenhaus gezogen und hatte das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Der Mann spielte ihr vor, sich mit ihr versöhnen zu wollen. Tatsächlich aber habe er ihren Tod geplant - auch weil sein Vater Druck auf ihn ausübte.
Beim Umladen von Gepäck während einer gemeinsamen Autofahrt im November 2021 griff er sie auf einem Parkplatz in Flensburg mit einem Messer an und fügte ihr zahlreiche Stiche zu. Mit der stark blutenden Frau auf dem Beifahrersitz fuhr er dann auf die A7. Dort hielt er auf dem Standstreifen an und attackierte sie weiter mit dem Messer.
Die Frau floh auf die Fahrbahn, wo sie von einem Lastwagen erfasst wurde und starb. Schon die mindestens 40 Messerstiche aber hätten sie ohne ärztliche Versorgung getötet, wie das Gericht feststellte. Der blutüberströmte Mann wurde kurze Zeit später am Tatort festgenommen. Er hatte dem Urteil zufolge schon vor der Tat Hacke und Spaten gekauft, um die Leiche anschließend vergraben zu können.
Das Landgericht verurteilte ihn wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge. Es stellte fest, dass der Angeklagte seine Frau zwar töten wollte, aber keine konkrete Vorstellung vom tatsächlichen Geschehen gehabt habe.
Der BGH erklärte nun, dass der Unfall mit dem Lastwagen nur eine unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf sei, für die der Angeklagte einstehen müsse. Er änderte den Schuldspruch auf vollendeten Mord. Da bereits eine lebenslange Haftstrafe verhängt worden war, musste die Strafe nicht geändert werden.
E.Gasser--VB