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Betrug mit Daten von Wohnungssuchenden: Ehemaliger Polizist in Berlin angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat einen ehemaligen Polizisten wegen zahlreicher Betrugstaten angeklagt. Der früher insbesondere im Bereich von Betrugsermittlungen eingesetzte 46-Jährige soll sich mit einem aufwändigen Konstrukt persönliche Daten von Wohnungssuchenden verschafft und diese unter anderem zur Beantragung von Krediten und Konten genutzt haben, wie die Anklagebehörde am Mittwoch mitteilte. Dadurch soll er rund 85.000 Euro eingenommen haben.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll er zudem vergeblich versucht haben, weitere fast 150.000 Euro illegal für sich zu vereinnahmen. Der Beschuldigte inserierte demnach angebliche Mietwohnungsanbote auf einer Kleinanzeigenplattform im Internet und forderte Interessenten zu Selbstauskünften über ihre finanzielle Situation auf. Mit den Daten soll er unter falscher Identität unter anderem Bankgeschäfte getätigt haben. Über die Zulassung der Anklage und die etwaige Eröffnung einer Hauptverhandlung muss das Landgericht Berlin I entscheiden.
Laut Anklage nahm der Mann mit den Daten aus den Selbstauskünften Kredite auf und eröffnete Bankkonten, wobei er die Links zu den Identitätsprüfungen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen an die Wohnungssuchenden weiterleitete und von ihnen beantworten ließ. Nach Kontoeröffnung buchte er bis zur Dispogrenze Geld ab. Zudem soll er Daten zu Versicherungsbetrug genutzt sowie Arbeitgeber von Interessenten kontaktiert haben, um Gehälter auf eigene Konten umzuleiten.
Die Anzeigen schaltete der Beschuldigte demnach als fiktiver Mitarbeiter von tatsächlich gar nicht existierenden Berliner Hausverwaltungen. "Aufgrund der angespannten Wohnsituation kam es zu zahlreichen Interessensbekundungen", erklärte die Staatsanwaltschaft. Sie klagte den Mann wegen zehn Fällen des besondes schweren Computerbetrugs und 45-fachen besonders schweren Betrugs an. Bei einem Teil der Fälle handelte es sich lediglich um versuchte Taten.
Weitere Angaben zu den Ermittlungen und den Hintergründen des Falls machte die Staatsanwaltschaft dabei nicht. Auch der Tatzeitraum wurde nicht genannt.
B.Baumann--VB