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Tödliche Messerstiche vor Würzburger Club: Fall wird neu aufgerollt
Knapp zwei Jahre nach tödlichen Messerstichen vor einem Club in Würzburg muss der Fall neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Mittwoch ein Urteil des Würzburger Landgerichts vom Juli 2024 auf, mit dem der mutmaßliche Täter freigesprochen worden war. Das Landgericht konnte nicht ausschließen, dass er in Notwehr handelte. (Az. 1 StR 9/25)
Es stellte fest, dass der Mann in einer Nacht im September 2023 einen Clubbesucher erstach und zwei weitere Männer mit demselben Messer verletzte. Er sei dabei stark betrunken gewesen. Wenige Minuten zuvor sei er von mehreren Menschen geschubst, gestoßen und geschlagen worden. Dabei sei sein Trommelfell gerissen.
Kurz vor dem ersten Messerstich sei er erneut wuchtig nach hinten gestoßen und geschlagen oder gestoßen worden. Dann habe das spätere Opfer eingegriffen. Was danach passierte, konnte das Landgericht nicht genau herausfinden. Wegen dieses Zweifels entschied es für den Angeklagten und nahm an, dass die Messerstiche gegen zwei Menschen durch Notwehr gerechtfertigt gewesen seien.
Im dritten Fall sei es zwar keine Notwehr gewesen. Das Landgericht hielt es aber für möglich, dass der mutmaßliche Täter selbst davon ausging, in einer Notwehrsituation zu sein.
Die Staatsanwaltschaft und Nebenkläger wandten sich an den BGH. Ihre Revisionen hatten nun Erfolg. Der BGH sah Rechtsfehler in der Beweiswürdigung und hob das Urteil auf. Eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts muss neu über den Fall verhandeln.
A.Ammann--VB