-
US-Abgeordnete Greene spricht nach Trump-Attacken von Drohungen gegen sie
-
Junioren-Weltrekord: Sonnekalb läuft aufs Podest
-
Britische Regierung kündigt radikale Änderung ihrer Migrationspolitik an
-
WM-Quali: Schweiz praktisch durch - Gruppe C bleibt spannend
-
Party vertagt: Österreich vor "Endspiel" gegen Bosnien
-
Vergiftung von Familie aus Deutschland in Istanbul: Türkisches Hotel evakuiert
-
Alcaraz folgt Sinner bei den ATP Finals ins Traumfinale
-
Magdeburg siegt im Spitzenspiel - Berlin bleibt im Titelrennen
-
WM-Ticket praktisch sicher: Spanien weiter makellos
-
Party in der Warteschleife: Österreich fast am Ziel
-
Sieg gegen Kiel: Berlin bleibt im Titelrennen
-
Audienz für Filmstars: US-Regisseur Spike Lee schenkt Papst Leo XIV. ein Trikot
-
Abenteuer beendet: El Mala reist zur U21 weiter
-
Merz ruft Junge Union zu Kompromiss in Rentenstreit auf - Widerstand gegen Kanzler
-
Zehntausende bei Großdemonstration zur Halbzeit der Klimakonferenz in Brasilien
-
Frühes WM-Aus: U17 scheitert an Burkina Faso
-
Korruption: Selenskyj kündigt Umstrukturierung des staatlichen Energiesektors an
-
ATP Finals: Sinner schlägt de Minaur - Finale gegen Alcaraz?
-
Berliner Abgeordnetenhauswahl: Eralp und Krach Spitzenkandidaten von Linker und SPD
-
Berliner Linke wählt Vizechefin Eralp als Spitzenkandidatin für Abgeordnetenhauswahl
-
Tausende bei Großdemonstration zur Halbzeit der Klimakonferenz in Brasilien
-
Neun Tote durch Sprengstoff-Explosion auf Polizeiwache im indischen Teil Kaschmirs
-
Slalom in Levi: Aicher starke Dritte bei Shiffrins Demonstration
-
Berliner SPD wählt Ex-Staatssekretär Krach zu Spitzenkandidat für Abgeordnetenhauswahl
-
Merz sieht Koalitionspartner SPD beim Kampf gegen AfD in der Pflicht
-
CDU in Rheinland-Pfalz wählt Landeschef Schnieder zu Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Bahn-Probleme in Innsbruck: Rodler starten in Winterberg
-
Merz ruft Junge Union zu Mäßigung in Rentenstreit auf - Widerstand gegen Kanzler
-
Sachsen-Anhalt: FDP wählt Landeschefin Hüskens zu Spitzenkandidatin für Landtagswahl
-
Rund 1,5 Millionen Tiere wegen Vogelgrippe gekeult - Schwerpunkt Niedersachsen
-
Hohe Lebensmittelpreise: Trump streicht Zölle auf Produkte wie Kaffee und Rindfleisch
-
Streit um Epstein-Akten: Trump bricht mit langjähriger prominenter Unterstützerin
-
CDU-Gesundheitspolitiker Streeck fordert Paradigmenwechsel bei Behandlung Älterer
-
Endspiel gegen DFB-Elf: Slowaken haben "nichts zu verlieren"
-
Bahn-Chefin Palla erwartet keine Verbesserung bei Pünktlichkeit im Fernverkehr
-
Spannungen wegen Taiwan: China warnt Bürger vor Reisen nach Japan
-
Online-Händler Alibaba weist Bericht über Hilfe für Chinas Armee gegen USA zurück
-
Kernkraft: Söder fordert "Mini-Meiler" für wirtschaftliche Erholung
-
NBA: Wagner und da Silva führen Orlando zum nächsten Sieg
-
Zverev hadert nach Turin-Aus: "Unglaublich unbefriedigend"
-
Tah erstmals DFB-Kapitän: "Eine Riesenehre"
-
Karl nach Debüt-Doppelpack: "Perfekt gelaufen"
-
Nagelsmann hofft auf Einsatz von Kimmich und Schlotterbeck
-
Trump will BBC wegen umstrittener Dokumentation auf bis zu fünf Milliarden Dollar verklagen
-
Strasser ärgert sich nach Niederlage
-
Aus bei den ATP Finals: Zverev scheitert an Auger-Aliassime
-
Woltemade verhindert Blamage: DFB-Team auf WM-Kurs
-
Kroatien löst WM-Ticket - Färöer gescheitert
-
Neun Treffer in Augsburg: Straubing dominiert weiter
-
Deutschlandtag: Junge Union fordert von Merz Machtwort an SPD in Rentenstreit
17-Jähriger in Rheinland-Pfalz erstochen: Gericht muss nach Freispruch neu verhandeln
Zwei Jahre nach dem Tod eines 17-Jährigen durch einen Messerstich nach einer Grillparty in Rheinland-Pfalz muss das Landgericht Landau neu über den Fall verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob den Freispruch für den mutmaßlichen Täter mit einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil auf. Das Landgericht hatte angenommen, dass der zur Tatzeit 20-Jährige aus Angst die Grenze der Notwehr überschritten habe. (Az. 4 StR 327/24)
Es stellte fest, dass der Angeklagte und das spätere Opfer schon vor der Tat im Juli 2023 in Streit geraten waren. Freunde des späteren Opfers hätten den Angeklagten getreten und geschlagen, wodurch dieser ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten habe. Außerdem habe er sein Handy verloren.
Als er später betrunken in seinem parkenden Auto saß, sei die Freundesgruppe vorbeigekommen und habe ihn mit einer Taschenlampe aufgeschreckt. Er sei zunächst in Panik geraten, dann aber aus dem Auto ausgestiegen. Er habe das spätere Opfer nach seinem Handy gefragt. Aus Sorge vor einem weiteren Streit habe er aus seinem Auto ein großes Klappmesser mitgenommen.
Die beiden seien wieder in Streit geraten. Der 17-Jährige habe den späteren Angeklagten ins Gesicht geschlagen. Dieser wiederum habe den Jugendlichen mit dem Messer in den Brustkorb gestochen und dabei dessen Tod in Kauf genommen. Der 17-Jährige starb noch am Tatort.
Der 20-Jährige sei losgefahren, nach wenigen Metern habe er aber gestoppt und sei mit dem Messer in der Hand ausgestiegen, um seine verlorene Brille zu suchen. Als er diese nicht fand, sei er weggefahren.
Das Landgericht wertete die Tat als Totschlag, der Angeklagte sei aber entschuldigt. Es sei zwar keine Notwehr gewesen. Allerdings sei nicht auszuschließen, dass der 20-Jährige die Grenzen der Notwehr wegen gesteigerter Angst überschritten habe. Er wurde freigesprochen.
Gegen das Urteil wandten sich die Staatsanwaltschaft und mehrere Nebenkläger an den BGH, wo ihre Revisionen nun Erfolg hatten. Der BGH fand Rechtsfehler. So habe das Landgericht seine Feststellungen offenbar vor allem auf Aussagen des Angeklagten basiert.
Es habe nicht erörtert, ob die Tat durch Wut und Verärgerung beeinflusst worden sei. Das Verhalten des Angeklagten während und nach der Tat spreche nicht unbedingt dafür, dass er von Furcht geleitet wurde. Darum muss das Landgericht neu verhandeln und entscheiden.
S.Spengler--VB