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Hafturteil gegen Rheinland-Pfälzer wegen Tötung von Mutter und Stiefvater rechtskräftig
Achteinhalb Monate nach der Verurteilung eines 38-Jährigen wegen der Tötung seiner Mutter und ihres Lebensgefährten ist das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand keine Rechtsfehler, wie er am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Nach Überzeugung des Landgerichts hatte der Angeklagte die beiden auf dem Familienhof in der Gemeinde Weilerbach mit einer Axt erschlagen. (Az. 4 StR 509/21)
Demnach hatte es zwischen ihnen Streit um die Zukunft des von beiden gemeinsam bewohnten Hofs gegeben. Wegen der Tötung der Mutter wurde der Angeklagte des Totschlags schuldig gesprochen. Ihren Lebensgefährten erschlug der Mann danach im Schlaf, um das Gewaltverbrechen an seiner Mutter zu verdecken. Hier urteilte das Gericht auf Mord. Es verhängte im Oktober lebenslange Haft.
Die Leichen waren Anfang März 2021 gefunden worden, nachdem die Frau nicht zur Arbeit erschienen war. Der 38-Jährige öffnete den Beamten die Tür und gab an, seine Mutter sei weggefahren. Noch bevor die Polizei die Leichen entdeckte, ergriff der Mann die Flucht.
Zwei Tage später stellte er sich selbst. Zuvor hatte er schon zwei Brände bei seinem früheren Geschäftspartner und einem ehemaligen Mitarbeiter gelegt. Es brannten Anbauten wie eine Garage, eine Scheune und ein Carport. Daher wurde er auch wegen Brandstiftung verurteilt.
E.Schubert--BTB