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Katholische Klinik darf Abtreibung verbieten: Chefarzt scheitert vor Gericht
Ein neuerdings katholisches Krankenhaus im westfälischen Lippstadt hat einem Gerichtsurteil zufolge seinem Chefarzt nach dem Trägerwechsel zu Recht untersagt, Abtreibungen vorzunehmen. Im Rahmen des zustehenden Direktionsrechts habe das Krankenhaus dem Chefarzt der Gynäkologie, Joachim Volz, die entsprechende Dienstanweisung geben dürfen, entschied das Arbeitsgericht Hamm am Freitag. Es sei auch zulässig gewesen, Volz Abtreibungen in seiner eigenen Praxis in Bielefeld zu untersagen.
Die Klinik war bis Dezember in evangelischer Trägerschaft, seit einer Fusion mit mehreren Krankenhäusern hat sie einen katholischen Träger. Nach einer direkt im Anschluss an den Trägerwechsel ergangenen Dienstanweisung darf Volz dort nur bei akuter Lebensgefahr für die Mutter oder das ungeborene Kind abtreiben, sollte es keine medizinische Alternative geben, mit der das Leben des Kinds gerettet werden könnte.
Volz wehrte sich gegen diese Dienstanweisung. Das Arbeitsgericht hält diese aber mit dem Direktionsrecht für gerechtfertigt und wies seine Klage ab. Eine nähere Urteilsbegründung lag zunächst noch nicht vor. Der Anwalt des Mediziners, Till Müller-Heidelberg, kündigte Rechtsmittel zum Landesarbeitsgericht an.
Volz forderte daneben eine politische Lösung. "Wenn das Gericht sich nicht traut, klare Kante gegen kirchliche Bevormundung zu zeigen, dann müssen wir den politischen Druck erhöhen." Solange religiöse Träger Einfluss auf grundlegende medizinische Entscheidungen nehmen könnten, sei das Selbstbestimmungsrecht von Patientinnen und Patienten in Gefahr.
Das Verfahren wurde neben einer Petition mit mehr als 230.000 Unterzeichnern von Solidaritätsbekundungen mit dem Mediziner begleitet. Laut Polizei beteiligten sich bis zu 2000 Menschen an der Versammlung unter dem Titel "Gegen das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen am neuen Christlichen Klinikum". Zu einer Gegendemonstration mit dem Titel "Gegen Abtreibung" seien fünf Menschen gekommen - beide Demos seien ohne Störungen verlaufen.
Das katholische Erzbistum Paderborn, zu dem Lippstadt zählt, rechtfertigte die Dienstanweisung als aus dem katholischen Glauben begründet. "Uns ist bewusst, dass diese Haltung in Grenzsituationen als Zumutung empfunden werden kann", erklärte das Bistum. Sie werde aber nicht aus "vermeintlicher moralischer Überlegenheit" vertreten, sondern "mit Ernsthaftigkeit, Zuwendung und Verantwortung".
Das Bistum wies die Darstellung zurück, dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt nun in der Region keine ortsnahe Abtreibung mehr vornehmen lassen könnten: "Eine solche Versorgung ist im Umfeld sehr wohl gewährleistet."
S.Leonhard--VB