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Polizist in Sachsen nach Aufruf zu Corona-Spaziergang aus Dienst entfernt
Ein Polizist in Sachsen ist unter anderem wegen eines Aufrufs zur Umgehung von Coronavorschriften vom Verwaltungsgericht in Dresden aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden. Der Polizist habe das "für die Ausübung seines Amtes erforderliche Vertrauen endgültig verloren", teilte das Verwaltungsgericht am Donnerstag mit. Sein Dienstherr warf ihm vor, dass er im April 2020 im Internet zu einem sogenannten Corona-Spaziergang aufrief.
Der Polizeibeamte habe dadurch ausgedrückt, "dass er nicht bereit sei, ihm nicht genehmes geltendes Recht durchzusetzen", erklärte das Gericht. Der Beamte habe zudem ein Video geteilt, welches Demonstranten beim Durchbrechen einer polizeilichen Absperrung zeigte. Damit billigte er körperlichen Widerstand gegen die Polizei, wie es weiter hieß. Auch verunglimpfte er laut Gericht verschiedene staatliche Institutionen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
F.Wagner--VB