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Gericht: Psychisch kranker Straftäter darf vorerst nicht abgeschoben werden
Ein ausreisepflichtiger Sexualstraftäter aus Moers darf vorläufig nicht in die Türkei abgeschoben werden. Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster laut Mitteilung am Dienstag. Demnach ist der Mann psychisch schwer krank und nicht in der Lage, für sich selbst zu sorgen. Laut Gerichtsangaben fehlen ausreichende Vorkehrungen für die medizinische Versorgung des Manns nach seiner Ankunft in der Türkei.
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass der Mann trotz seines Gesundheitszustands abgeschoben werden dürfe. Die Stadt Moers hatte den Angaben zufolge zugesichert, den Mann ärztlich zu begleiten und in der Türkei in fachärztliche Betreuung zu übergeben.
Diese Zusagen seien jedoch nicht ausreichend abgesichert, entschied das OVG nun. Insbesondere fehle es an einer Absicherung für eine möglicherweise nötige Zwangseinweisung des Manns durch türkische Behörden. Das OVG gab damit der Beschwerde des Manns teilweise statt.
Die Ausweisung an sich bleibe aber aufgrund eines besonderen öffentlichen Interesses rechtmäßig, befand das OVG weiter. Es liege jedoch vorerst ein sogenanntes Abschiebungshindernis vor. Der Beschluss ist unanfechtbar.
P.Staeheli--VB