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Entschädigung für verpassten Flug nach langer Wartezeit an Sicherheitskontrolle
Wer wegen einer überlangen Wartezeit an der Sicherheitskontrolle seinen Flug verpasst, kann eine Entschädigung für die Kosten eines Ersatzfluges verlangen. Das gilt allerdings nur, wenn der Fluggast gemäß den Empfehlungen rechtzeitig am Check-in war, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte. Das Gericht wies eine Berufung der Bundesrepublik Deutschland zurück, die die Sicherheitskontrolle organisiert (Az. 1 U 220/20).
Die Kläger wollten vom Frankfurter Flughafen aus in die Dominikanische Republik fliegen. Sie passierten die Sicherheitskontrolle zu spät - das Boarding war schon beendet, als sie das Gate erreichten. Die Kläger verlangten Entschädigung für die Kosten der Ersatztickets und der zusätzlichen Übernachtung.
Das OLG bestätigte nun eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt und verurteilte die Bundesrepublik zur Zahlung des Schadensersatzes. Grundsätzlich müssen sich Fluggäste demnach auf erhebliche Wartezeiten an der Kontrolle einstellen. Diese dürfen aber nicht beliebig lang sein. Der Passagier darf sich nach den Empfehlungen des Flughafenbetreibers richten, laut der er zwei Stunden vor Abflug beim Check-in sein sollte.
Im konkreten Fall Fall erschienen die Fluggäste rechtzeitig und vertrödelten auch nach dem Check-in keine Zeit. Der Zeitraum zwischen erfolgtem Check-in der Passagiere und dem Ende des Boardings war 90 Minuten lang. Laut den Richtern gibt es keine Hinweise, dass dieser Zeitraum nicht reicht.
D.Schneider--BTB