-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Indiens Börsengang-Markt erreicht Rekordwert von 2,23 Lakh Crore
-
USS Theodore Roosevelt trifft in Singapur ein
-
2000 Eingaben zur St. Galler Ortsplanung: Konflikt um Ökologie und Mieterschutz
-
Thomas Strobls 'Sound of Strobl': Unvorhersehbare musikalische Reise
Patientin für Schmuck ermordet: Hafturteil gegen Krankenschwester rechtskräftig
Eine früher an einer bayerischen Klinik tätige Krankenschwester muss ins Gefängnis, weil sie eine Patientin ermordete und drei weitere Patienten zu ermorden versuchte, um ihnen Wertgegenstände zu stehlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Regensburg vom Oktober, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte eine lebenslange Haftstrafe gegen die Frau verhängt. (Az. 6 StR 237/25)
Es sprach sie unter anderem wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge und dreifachen Mordversuchs schuldig. Dem Urteil zufolge hatte die Krankenschwester insgesamt vier Menschen betäubt und ihnen Schmuck und andere Wertgegenstände weggenommen.
Das erste Opfer, eine 65-Jährige, erlitt einen Herzstillstand und als Folge daraus eine Hirnschädigung und starb. Die anderen Patienten überlebten.
Die Krankenschwester wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand keine Rechtsfehler, das Regensburger Urteil wurde rechtskräftig.
R.Flueckiger--VB