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Gericht: Fast verhungerte Hündin muss nicht zu Halterin zurück
Die nur knapp dem Hungertod bei ihrer Besitzerin entkommene junge Hündin Bella muss nicht zu ihrer ursprünglichen Halterin zurück. In einer am Dienstag veröffentlichten unanfechtbaren Entscheidung hob der bayerische Verwaltungsgerichtshof die vom Verwaltungsgericht München entschiedene Rückgabe des Hunds wieder auf. Eine Rückgabe an die Frau, welche die Viszla-Hündin fast hatte verhungern lassen, sei nicht hinnehmbar. Das Landratsamt dürfe auch Bellas Verkauf auf den Weg bringen.
Bella war im Februar der Halterin wegen ihres lebensbedrohlichen Zustands weggenommen worden, sie kam ins Tierheim. Dagegen wehrte sich die Besitzerin und bekam vom Verwaltungsgericht vorläufig Recht. Bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung sollte Bella zu der Frau zurück, als einzige Auflage ordnete das Verwaltungsgericht eine monatliche Kontrolle beim Tierarzt an.
Dagegen entschieden die obersten bayerischen Verwaltungsrichter, dass eine verlässliche Hundehaltung durch die Frau nicht gewährleistet sei. Dies liege auch ohne tierpsychologisches Gutachten auf der Hand, die Halterin habe im gesamten Verfahren eine Uneinsichtigkeit zu der weder alters- noch artgerechten Fütterung gezeigt.
Der Verwaltungsgerichtshof erlaubte dem Landratsamt auch, die Hündin bereits vor einem endgültigen Urteil zu verkaufen. Dieser Grundrechtseingriff sei zwar irreversibel - er sei im Tierschutzgesetz jedoch ausdrücklich vorgesehen. Im Hinblick auf die große Bedeutung des Tierschutzes gebe es keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Verkauf.
L.Meier--VB