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Urteil aus Braunschweig zu Rachemord in der Schweiz ist rechtskräftig
Ein Urteil aus Braunschweig zu einem in der Schweiz verübten Rachemord ist rechtskräftig. In einem am Montag veröffentlichten Beschluss wies der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision des wegen Mordes verurteilten Täters zurück. Es habe keine Rechtsfehler gegeben, damit sei das Urteil rechtskräftig.
Die Braunschweiger Richter hatten den damals 25 Jahre alten Mann am 1. Oktober wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt. Nach dem nun rechtskräftigen Urteil hatte er in der Schweiz einen ihm seit Kindheitstagen bekannten gleichaltrigen Mann in einen Hinterhalt gelockt und erstochen.
Das Motiv war Rache, weil er und seine Schwester den Getöteten für den mutmaßlich gewaltsamen Tod seines Vaters verantwortlich machten. Die in Pakistan lebende Schwester soll via Internet eine Liebesbeziehung zu dem Getöteten aufgebaut und ihn im Juni 2023 zum späteren Tatort gelockt haben.
G.Haefliger--VB