-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Indiens Börsengang-Markt erreicht Rekordwert von 2,23 Lakh Crore
-
USS Theodore Roosevelt trifft in Singapur ein
-
2000 Eingaben zur St. Galler Ortsplanung: Konflikt um Ökologie und Mieterschutz
-
Thomas Strobls 'Sound of Strobl': Unvorhersehbare musikalische Reise
Frau auf A9 in Brandenburg erschossen: BGH bestätigt Mordurteil gegen beide Täter
Zwei Jahre nach dem Mord an einer Frau auf der Autobahn 9 in Brandenburg ist das Urteil gegen die Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung der beiden Männer zu lebenslanger Haft, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Die Lehrerin Carolin G. war im Mai 2023 in ihrem Auto von einem der Mörder erst gerammt und dann erschossen worden. (Az. 6 StR 164/25)
Den Plan dazu hatte nach Überzeugung des Potsdamer Landgerichts der frühere Partner der Ermordeten entwickelt, der sich mit ihr um das Sorge- und Umgangsrecht für den gemeinsamen Sohn stritt. Er beschaffte auch das Tatfahrzeug und die Tatwaffe.
Das Landgericht sah die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe erfüllt. Bei dem Expartner der Lehrerin stellte es in seinem Urteil vom September außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen ist.
Beide Männer wandten sich an den BGH, der das Potsdamer Urteil überprüfte. Er fand aber keine Rechtsfehler.
S.Leonhard--VB