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Geldstrafe von 3600 Euro für Beleidigung von Kommunalpolitiker in Hamburg
Das Landgericht Hamburg hat einen Mann wegen der Beleidigung eines SPD-Politikers zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Seine Berufung gegen das Urteil eines Amtsgerichts wurde ansonsten verworfen, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Das Opfer war für die Bezirkswahl in Hamburg-Hamm für die SPD angetreten. Am Tatabend im Juni 2024 zeigte der nun Verurteilte dem Mann den ausgestreckten Mittelfinger.
Zudem rief er ihm "Nur die AfD" und "bald schneidest du dir den Finger wieder auf" zu. Damit spielte er auf einen Vorfall an, bei dem sich der Kommunalpolitiker einen Monat zuvor beim Wiederaufstellen eines Wahlplakats an einer dort angebrachten Rasierklinge geschnitten haben soll.
In erster Instanz vor dem Amtsgericht wurde der Mann im vergangenen März zu 90 Tagessätzen verurteilt. Dies erhöhte das Landgericht nun auf 120 Sätze.
Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf vier Monate Haft ohne Bewährung plädiert hatte. Der Angeklagte selbst hatte keinen Verteidiger und stellte keinen konkreten Antrag. Allerdings sprach er sich gegen eine Haftstrafe aus.
C.Stoecklin--VB