-
Höchststand: Über eine Million Menschen waren 2024 wohnungslos
-
Betrunkener 15-Jähriger in Nordrhein-Westfalen baut Autounfall - fünf Verletzte
-
Kleindienst zurück im Gladbacher Teamtraining
-
Spatenstich im Spreewald: Schwarz-Gruppe baut KI-Rechenzentrum für elf Milliarden Euro
-
COP30 in Belém: Umweltorganisationen fordern konkrete Verhandlungsfortschritte
-
Abrechnungsbetrug in Millionenhöhe: Ermittlungen gegen 71-jährigen Arzt in Bayern
-
Arbeit für IS in Syrien: Je sechs Jahre Haft für zwei Angeklagte in Stuttgart
-
Ariana Grande bei Filmpremiere in Singapur bedrängt: Neun Tage Haft
-
Merz sieht Verschiebung von Rentenvotum skeptisch - aber für langfristige Reformen
-
Tennis: Beltz kündigt Analyse nach DTB-Abstieg an
-
Selenskyj und Macron unterzeichnen Absichtserklärung zum Kauf von bis zu 100 Rafale-Jets
-
Baden-Württemberg: 16-Jähriger baut Unfall mit Auto von Vater
-
Überfrierende Nässe und Schneeschauer: ADAC empfiehlt umsichtiges Fahren
-
Tom Cruise mit Ehren-Oscar für sein Lebenswerk ausgezeichnet
-
Polizei in Bochum schießt auf mit Messern bewaffnete Zwölfjährige
-
Bundesregierung hebt Teil-Exportstopp von Waffen nach Israel auf
-
"Historisches" Rüstungsabkommen geplant: Selenskyj zu Besuch in Frankreich eingetroffen
-
Schweizer Wirtschaft wegen US-Zöllen im dritten Quartal geschrumpft
-
Selenskyj zu Besuch in Frankreich eingetroffen
-
Für Slowakei-Showdown: Kapitän Kimmich ist zurück im Kader
-
COP30 in Brasilien: Lobbyisten für CO2-Abscheidung stark präsent
-
Krankenkasse: Jeder Vierte hat Angst vor Behandlung im Krankenhaus
-
Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Bangladeschs Ex-Regierungschefin Hasina zum Tode verurteilt
-
Biathleten beim Weltcup-Auftakt ohne Kühn und Rees
-
Urteil: Gefangene in Bayern haben keinen Anspruch auf veganes Essen
-
Linke: Umgang der Bundesregierung mit Afghanistan-Schutzsuchenden "unverantwortlich"
-
Klingbeil trifft zum Auftakt von China-Besuch Vize-Regierungschef He
-
Mann mit hundert Päckchen Kokain in Körper an Flughafen Berlin-Brandenburg erwischt
-
Black Friday und Cyber Monday: Handel rechnet mit leichtem Umsatzrückgang
-
Statistik: Gut jedes siebte Kind in Deutschland ist armutsgefährdet
-
Schwarz Gruppe: KI-Rechenzentrum im Spreewald soll Unabhängigkeit sicherstellen
-
Zahlreiche Bedrohungen gegen Berliner Schulen: Polizei mit erhöhter Präsenz
-
NFL: Chiefs nach Niederlage im Play-off-Rennen unter Druck
-
NHL: Erfolge für Reichel und Seider
-
NBA: Serie von Wagner und da Silva gestoppt
-
Endspiel gegen DFB-Elf: Mintal erwartet enges Spiel
-
Bericht: Nationalgarde zieht sich teilweise aus Chicago und Portland zurück
-
"Inakzeptabel": Gattuso nach Demütigung im San Siro bedient
-
Fragen und Antworten zum Qualifikations-Showdown
-
Zverev schimpft über Davis Cup: "Show-Event"
-
Wiederaufstieg "nicht einfach": DTB-Frauen vor schweren Jahren?
-
Sinners Abschluss-Triumph: Dank der "Bromance" in neue Höhen
-
Ecuadorianer stimmen gegen Wiedereinrichtung ausländischer Militärstützpunkte
-
Trump spricht sich jetzt doch für Abstimmung über Freigabe von Epstein-Akten aus
-
Zweite und entscheidende Verhandlungsrunde bei Weltklimakonferenz in Belém
-
Europaminister beraten über mehrjährigen Finanzrahmen
-
Gewerkschaften beschließen Forderungen für Ländertarifrunde
-
Urteilsverkündung im Prozess gegen Bangladeschs Ex-Regierungschefin Hasina
-
UN-Sicherheitsrat stimmt über Trumps Gaza-Plan ab
-
Frankreichs Präsident Macron empfängt Selenskyj in Paris
Teilnehmer von Bauernprotest in Niedersachsen angefahren: Haftstrafe rechtskräftig
Weil er bei einem Bauernprotest mit seinem Auto absichtlich eine Blockade durchbrach und einen Teilnehmer anfuhr, muss ein Mann aus Niedersachsen ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Montag das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom Dezember. Es hatte den damals 46-Jährigen wegen versuchten Totschlags schuldig gesprochen. (Az. 4 StR 136/25)
Er war am 8. Januar 2024 dem Urteil zufolge auf dem Heimweg von der Arbeit, als er durch eine Straßenblockade mehrerer Landwirte mit Traktoren am Weiterfahren gehindert wurde. Nachdem er laut hupend herangefahren war, entschied er sich, die Blockade zu durchbrechen. Er beschleunigte und fuhr zwischen zwei Traktoren hindurch.
Dann fuhr er von hinten einen der protestierenden Landwirte an, der zu Fuß ging. Dieser wurde auf die Motorhaube geschleudert. Der Autofahrer bremste scharf, so dass der Fußgänger herunterfiel. Er wurde sechs Meter über den Asphalt geschoben, das Auto überrollte schließlich sein Bein. Er wurde schwer verletzt.
Dem Urteil zufolge war es eine "glückliche Fügung", dass nicht mehr passierte. Der Autofahrer fuhr weg. Das Landgericht stellte fest, dass er billigend in Kauf genommen hatte, den Fußgänger schwer oder auch tödlich zu verletzen.
Es verurteilte ihn wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, außerdem wegen Fahrerflucht. Dafür verhängte es eine Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten. Der Führerschein des Angeklagten wurde eingezogen, er darf vier Jahre lang keine neue Fahrerlaubnis bekommen.
Der Mann wandte sich an den BGH, um das Oldenburger Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Er verwarf die Revision, das Urteil wurde rechtskräftig.
D.Schlegel--VB