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PKK-Kader in Stuttgart zu Haftstrafe verurteilt
Ein führendes Mitglied der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ist in Stuttgart zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht sprach den 68-Jährigen am Donnerstag der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig. Es stellte fest, dass der Mann an mehreren Orten in Deutschland hauptamtlich als PKK-Kader tätig gewesen war.
Dabei habe er konspirativ gehandelt. In den Jahren 2015 bis 2017 sei er erst Leiter des PKK-Gebiets Heilbronn gewesen und habe dann das Gebiet Pforzheim geleitet. Dabei organisierte er dem Urteil zufolge Propagandaveranstaltungen und Versammlungen.
Er hielt Reden, mietete Veranstaltungsräume, kümmerte sich um die Anreise und Unterbringung von Demonstrationsteilnehmern sowie um Werbung für die Veranstaltungen. Außerdem habe er Busse für die Teilnahme an PKK-Veranstaltungen in anderen Gebieten gemietet, an Kadertreffen teilgenommen und das Sammeln von Spendengeldern organisiert.
Der Mann war aufgrund eines Europäischen Haftbefehls im Juli 2024 in Spanien festgenommen und im September nach Deutschland ausgeliefert worden. Er kam in Untersuchungshaft. In Stuttgart wurde ab Ende Februar an 21 Tagen verhandelt.
Der Angeklagte gestand dabei nur, an einzelnen Veranstaltungen teilgenommen zu haben, wie das Gericht ausführte. 16 Zeugen seien vernommen und unter anderem mehrere Bekennervideos abgespielt worden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Generalstaatsanwaltschaft können noch Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen.
Die PKK gab am 12. Mai ihre Auflösung bekannt und erklärte ihren jahrzehntelangen bewaffneten Kampf für die Rechte der Kurden für beendet. Die PKK hatte seit 1984 gegen den türkischen Staat und für die Rechte der kurdischen Bevölkerung gekämpft.
Sie wird von der Türkei und ihren westlichen Verbündeten als Terrororganisation eingestuft. Mehr als 40.000 Menschen wurden bei Kämpfen zwischen der PKK und der türkischen Armee getötet.
F.Wagner--VB