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BGH verhandelt über Werbung für Schönheitsbehandlung mit Vorher-Nachher-Bildern
Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird am Donnerstag (12.00 Uhr) über die Frage verhandelt, ob für Schönheitsbehandlungen mit Vorher-Nachher-Darstellungen geworben werden darf. Geklagt hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen eine Firma, die in einer Praxis unter anderem Unterspritzungen mit Hyaluron anbietet. Sie wirbt dafür mit Bildern, die Patientinnen vor und nach der Behandlung zeigen sollen. (Az. I ZR 170/24)
Die Verbraucherzentrale sieht darin einen Verstoß gegen das Heilmittelgesetz, das Verbraucher schützen soll. Vor dem Oberlandesgericht Hamm hatte die Klage Erfolg. Da es sich nicht um medizinisch notwendige Eingriffe handle, sondern um operative plastisch-chirurgische Eingriffe, düften sie nicht so beworben werden, entschied dieses im August 2024. Nun soll der BGH höchstrichterlich entscheiden.
A.Zbinden--VB