-
Berlin wird Austragungsort der Handball-Weltmeisterschaft 2029
-
Gregor Gysi fordert Ausschluss von Vanessa Emde aus der Linksfraktion
-
Prozess gegen früheren Lehrer wegen mutmasslicher Vergewaltigung einer Schülerin
-
Berliner Weihnachtsbaum erreicht nach Panne auf der A10 den Gendarmenmarkt
-
Stephen Miller übernimmt nach republikanischer Wahlniederlage Trumps Stabsführung
-
Benzinpreis fällt in der Schweiz erstmals seit August unter zwei Franken
-
Novartis prüft Tumormeldungen nach Behandlungen mit Zolgensma
-
Wenn die Enkelbetreuung Grosseltern an die Belastungsgrenze bringt
-
Ronaldinho und Del Piero begeistern 24.000 Zuschauer im Letzigrund
-
Kürbis-Pancakes bringen herbstliche Aromen auf den Brunchtisch
-
Miro Muheims Distanztreffer sorgt in der Bundesliga für Aufsehen
-
Geplantes Ende der 50-Euro-Grenze beim Einkauf in Deutschland polarisiert
-
USA setzen Millionenbelohnung für Hinweise zu Irans Atomprogramm aus
-
Maximilian Streule schafft nach Herzoperation den Sprung ins Nationalteam
-
Unfall und brennendes Auto führen auf der A1 bei Härkingen zu Stau
-
Nach Tod von 14 Pferden erhält betroffene Familie mehr als 60.000 Franken
-
Werkstattbrand in Giebenach verursacht hohen Sachschaden
-
Flucht vor Polizei endet in Andwil mit schwerem Unfall an Wohnhaus
-
Indiens Börsengang-Markt erreicht Rekordwert von 2,23 Lakh Crore
-
USS Theodore Roosevelt trifft in Singapur ein
-
2000 Eingaben zur St. Galler Ortsplanung: Konflikt um Ökologie und Mieterschutz
-
Thomas Strobls 'Sound of Strobl': Unvorhersehbare musikalische Reise
Cum-Ex-Geschäfte: Haftstrafen für Londoner Fondsmanager rechtskräftig
Die Verurteilung von zwei Londoner Fondsmanagern im Zusammenhang mit sogenannten Cum-Ex-Geschäften ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Dienstag die vom Landgericht Bonn im Februar 2024 verhängten Haftstrafen. Es hatte die beiden Angeklagten wegen Steuerhinterziehung verurteilt. (Az. 1 StR 364/24)
Im sogenannten Cum-Ex-Skandal wurde der Fiskus ausgetrickst, so dass Kapitalertragsteuern mehrfach zurückerstattet wurden. Die Praxis war seit Anfang der 2000er Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich. 2021 bestätigte der BGH die Strafbarkeit solcher Geschäfte.
Die beiden Männer, um die es nun ging, waren vetoberechtigte Partner der Duet-Gruppe aus London. Sie gaben dem Urteil zufolge grünes Licht für Cum-Ex-Geschäfte, durch die dem Fiskus ein Schaden von 92 Millionen Euro entstand. Die Behörden holten sich die Summe aber zurück.
Die beiden Angeklagten bekamen für ihre Beteiligung an den Geschäften jeweils etwa 1,9 Millionen Euro. Diese wurden eingezogen. Das Landgericht verhängte außerdem Haftstrafen von dreieinhalb Jahren beziehungsweise vier Jahren und zehn Monaten gegen sie. Sie wandten sich an den BGH, der ihre Revisionen aber verwarf.
L.Wyss--VB