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Kind bei Unfall nahe Ulm getötet: Bewährungsstrafe für Verursacher
Knapp elf Monate nach einem tödlichen Verkehrsunfall in der Nähe von Ulm ist der Verursacher zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dem zum Unfallzeitpunkt 85-Jährigen wurde außerdem der Führerschein entzogen, wie die Staatsanwaltschaft in der baden-württembergischen Stadt am Montag mitteilte. Er war im August 2024 in Blaustein nicht aufmerksam genug gefahren und geriet erst auf die Gegenfahrbahn und dann auf den Gehweg.
Dort lief gerade eine Frau mit ihrer achtjährigen Tochter. Das Auto überrollte das Kind. Es erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und starb noch am Unfallort. Die Frau wurde verletzt.
Die Staatsanwaltschaft beantragte beim zuständigen Amtsgericht Ulm einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Das Gericht entsprach diesem Antrag und verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Außerdem muss er eine höhere vierstellige Summe an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der Mann akzeptierte den Strafbefehl, und die Entscheidung wurde rechtskräftig.
H.Weber--VB