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Präsident des Bundesverwaltungsgerichts kritisiert Dobrindt bei Zurückweisungen
Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Andreas Korbmacher, hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) für Äußerungen im Zusammenhang mit Zurückweisungen an deutschen Grenzen kritisiert. Dobrindts Darstellung einer Entscheidung zu Zurückweisungen des Berliner Verwaltungsgericht als Einzelentscheidung ohne umfassendere Prüfung sei "so nicht ganz richtig", sagte Korbmacher dem Düsseldorfer "Handelsblatt" (Samstagsausgabe).
Anfang Juni hatte das Berliner Gericht die von Dobrindt angeordneten Zurückweisungen von Asylsuchenden auf deutschem Gebiet für rechtswidrig erklärt. In dem Eilverfahren wurde drei Geflüchteten aus Somalia Recht gegeben. Dobrindt sprach anschließend von einer Einzelfallentscheidung und kündigte an, er wolle an den pauschalen Zurückweisungen an den Grenzen festhalten.
Der Innenminister habe wohl zum Ausdruck bringen wollen, dass diese Entscheidung nur für diesen Fall von Gewicht sei und auch nur eine überschlägige Prüfung stattgefunden habe, sagte Korbmacher dazu. Doch wegen der geltenden Rechtslage seien die Verwaltungsgerichte verfassungsrechtlich verpflichtet, die Rechtslage intensiv durchzuprüfen und die Berliner Richter hätten dies auch getan.
"Ein Minister muss das lesen und prüfen, ob er dann gleichwohl an seiner Auffassung festhält", sagte der Gerichtspräsident. Sollte es weitere Entscheidungen zugunsten von Asylsuchenden geben, "werden Kanzler und Innenminister sicherlich überlegen müssen, inwieweit sie die Auffassung noch aufrechterhalten können, die sie bisher vertreten haben".
C.Koch--VB