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Fettbrand in Wohnung von Mutter nahe Ulm ausgelöst: Haftstrafe rechtskräftig
Weil er in der Küche seiner Mutter Öl erhitzte und so absichtlich einen Fettbrand auslöste, muss ein zur Tatzeit 63-Jähriger ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Donnerstag die Verurteilung wegen versuchten Mordes. Das Landgericht Ulm hatte gegen den Mann im Dezember eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verhängt. (Az. 1 StR 207/25)
Es sah als erwiesen an, dass er im Apr0il 2024 einen Topf mit hundert Millilitern Öl auf den Herd gestellte und den Herd auf höchster Stufe angestellt hatte. Er habe sich durch den entstehenden Brand selbst töten wollen. Das Ganze fand in der Wohnung der 91 Jahre alten pflegebedürftigen Mutter des Täters in Munderkingen statt. Ihm sei bewusst gewesen, dass auch sie dabei hätte sterben können.
In dem Mehrfamilienhaus wohnten weitere Parteien - eine Gefahr für ihr Leben und ihre Gesundheit habe der Mann billigend in Kauf genommen, urteilte das Landgericht. Die Nachbarn waren aber nicht zu Hause. Da jemand früh den Rettungsdienst alarmierte, wurde auch die 91-Jährige nicht verletzt.
Das Landgericht sprach den Mann später auch wegen versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und wegen schwerer Brandstiftung schuldig. Der BGH überprüfte das Urteil, fand aber keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.
D.Schlegel--VB