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Geldstrafe von 130.000 Euro für Deutschen Fußballbund in Prozess um WM-Sommermärchen
Rund 19 Jahre nach dem sogenannten Sommermärchen bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 hat das Landgericht Frankfurt am Main den Deutschen Fußballbund (DFB) wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Verband soll 130.000 Euro zahlen, entschied das Gericht am Mittwoch in seinem Urteil.
In dem Strafprozess, der vor mehr als einem Jahr begonnen hatte, ging es um den Verdacht der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Organisation der später als Sommermärchen bekannt gewordenen Fußballweltmeisterschaft in Deutschland 2006. Ausgangspunkt waren falsche Steuererklärungen, wodurch es zu Steuerhinterziehungen in Millionenhöhe kam. Den Vorwurf der Steuerhinterziehung sah das Gericht als erwiesen an.
Ursprünglich waren in dem Prozess neben dem DFB die ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie der ehemalige DFB-Generalsekretär Horst Schmidt angeklagt. Die Verfahren gegen die ehemaligen Funktionäre wurden aber in den vergangenen Monaten nacheinander jeweils gegen Geldauflagen eingestellt. Mit dem Urteil gegen den DFB ist das Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt nun abgeschlossen.
F.Wagner--VB