-
FIFA stärkt Infantino - und holt zum Rundumschlag aus
-
Torlos gegen Kaiserslautern: Stotterstart von Wolfsburg
-
Ätna auf Sizilien ausgebrochen - Flugverkehr in Catania zeitweise eingeschränkt
-
Doppelpack Freigang: Frankfurt schlägt auch Malmö
-
Selenskyj warnt vor Folgen russischer Angriffe - Vucic für Integrität der Ukraine
-
Sieg auf der längsten Etappe: Vollering übernimmt Gesamtführung
-
Drohne explodiert an der Grenze zwischen Rumänien und Bulgarien nahe Gaspipeline
-
Lionel Messi trauert um seinen Vater
-
Absturz von Ultraleichtflugzeug: 72-jähriger Pilot stirbt in Baden-Württemberg
-
Selenskyj warnt in Belgrad vor Folgen russischer Angriffe für den Winter
-
Drohnen über Bundeswehrstandort in Nordrhein-Westfalen gesichtet
-
Ungarns Regierungspartei nominiert Ex-Gerichtspräsidenten Baka als Staatschef
-
Schwimm-EM: Halbisch winkt und springt zu Bronze
-
Selenskyj: Ukraine hat praktisch keine intakten Wärmekraftwerke mehr
-
Braunschweig nach Kantersieg in Magdeburg an der Spitze
-
Absteiger schlägt Aufsteiger: Heidenheim siegt turbulent
-
Aussetzung von Lkw-Fahrverbot: BUND kritisiert Maßnahme - Industrie begrüßt sie
-
US-Senat bestätigt mit knapper Mehrheit Trumps umstrittenen Justizminister Blanche
-
Schwimm-EM: Schmidbauer verliert Titel, Halbisch gewinnt Bronze
-
Frankreich: Crémant-Lese in Burgund beginnt wegen Hitzewellen so früh wie nie
-
Europas Automarkt wächst, doch der E-Auto-Boom verschärft den Druck
-
Klinsmann über Horror-Verletzung: "Ich hatte Glück"
-
Brand in Recyclinganlage in Rotterdam
-
Verkehrsminister Bilger verteidigt Aussetzung von Sonntagsfahrverbot für Lkw
-
Maextro S800: Chinas Luxusangriff auf Maybach und S-Klasse
-
Leverkusen verlängert mit Carro und Rolfes
-
Opel Grandland Electric AWD: Zugkraft für den Wohnwagen
-
Schwimm-EM: Freiwasserstaffel um Wellbrock gewinnt Gold
-
US-Senat bestätigt Trumps umstrittenen Justizminister Blanche
-
Vulkan Ätna auf Sizilien erneut ausgebrochen - Ankünfte am Flughafen Catania gestrichen
-
Mercedes GLA neu gegen alt: Der große Sprung ins Elektrozeitalter
-
Skoda Kodiaq gegen VW Tayron: Das bessere Familien-SUV
-
Leagues Cup: Müller mit Vancouver schon ausgeschieden
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt "unermüdlichen" Kampf gegen Drogengewalt an
-
Südkoreas Verband gibt Massagen-Skandal zu: "Desolate Lage"
-
Größer als alle bisherigen US-Anlagen: Amazon finanziert für Rechenzentren riesiges Gaskraftwerk
-
Nächste Pleite im Leagues Cup für Müller und Vancouver
-
Nowotny sieht Klopp als mögliche Stütze im Jugendbereich
-
Bayer-Boss Carro: "Wir wollen Titel gewinnen"
-
Bericht: EU importiert wieder mehr Flüssiggas aus Russland
-
Militärverwaltung: Mindestens drei Tote durch russische Angriffe in Region Kiew
-
BUND kritisiert Lockerung von Sonntagsfahrverbot für Lkw - BDI begrüßt es
BGH: Off-Label-Einsatz von Medikament als Zwangsmaßnahme nur in engen Grenzen
Der sogenannte Off-Label-Einsatz eines grundsätzlich zugelassenen Medikaments im Rahmen einer ärztlichen Zwangsmaßnahme ist nur unter eng definierten Voraussetzungen zulässig. Arzt und Betreuer können zusammen gegen den Willen der Betroffenen entscheiden - aber nur, wenn es eine medizinisch-wissenschaftliche Übereinstimmung gibt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag erklärte. Es ging um den Fall einer Frau mit einer wahnhaften Störung. (Az. XII ZB 361/24)
Sie hat eine Betreuerin. Rechtlich betreut werden Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht alles selbst entscheiden können. Wenn sie dringend medizinisch behandelt werden müssen, aber nicht einwilligen, können sie zwangsweise behandelt werden. Dafür gelten allerdings hohe Hürden.
Zwangsbehandelt werden dürfen Menschen nur dann, wenn die Behandlung unbedingt notwendig ist, weil sonst ein ernster gesundheitlicher Schaden droht, und wenn der Nutzen das Risiko überwiegt. Außerdem muss zuvor versucht werden, die Betroffenen zu überzeugen.
Am BGH ging es nun nicht um die Zwangsbehandlung an sich, sondern um den Einsatz eines Medikaments in anderer Form als bislang in der Zulassung vorgesehen, was off-label genannt wird. Der Frau sollte ein Medikament verabreicht werden, das unter anderem gegen Psychosen wirkt. Das Amtsgericht Berlin-Wedding genehmigte die Zwangsbehandlung im Juni 2024 und erlaubte zunächst auch, dass das Mittel in den Muskel gespritzt werden dürfe, wenn die Patientin es nicht einnehmen wolle.
Dagegen legte die Frau Beschwerde beim Berliner Landgericht ein. Dieses änderte die Entscheidung des Amtsgerichts im Juli ab. Es genehmigte die Injektion in den Muskel nicht. Der Verfahrenspfleger wandte sich mit einer Rechtsbeschwerde an den BGH, der nun aber die Entscheidung des Landgerichts bestätigte.
Wenn der Arzt und der für den Betroffenen handelnde Betreuer es gemeinsam entscheiden, kann ein Arzneimittel demnach off-label eingesetzt werden. Wenn sie gegen den Willen des Betroffenen so entscheiden, muss das aber auf einer medizinisch-wissenschaftlichen Grundlage geschehen. Diese könne sich etwa aus Empfehlungen nationaler und internationaler medizinischer Fachgesellschaften ergeben, wie der BGH ausführte. Dabei müssten die Leitlinien der führenden medizinischen Gesellschaften beachtet werden.
F.Stadler--VB