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Freispruch nach Missbrauch auf Schultoiletten in Krefeld: Mann soll in Psychiatrie
In einem Prozess um sexuellen Missbrauch von Kindern auf Grundschultoiletten hat das Landgericht im nordrhein-westfälischen Krefeld den Angeklagten freigesprochen. Der Beschuldigte soll aber dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag sagte. Demnach konnte aufgrund einer psychotischen Störung des Angeklagten nicht ausgeschlossen werden, dass er zur Tatzeit schuldunfähig war.
Damit folgte das Gericht den gleichlautenden Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in vier Fällen vor, wobei es in zwei Fällen beim Versuch geblieben sein soll.
Laut Anklage soll sich der 26-Jährige im vergangenen November Zutritt zu zwei Krefelder Grundschulen verschafft haben. Dort soll er auf den Schultoiletten in drei Fällen sexuelle Handlungen an Kindern vorgenommen haben, wobei ein Fall ein Versuch gewesen sein soll.
Darüber hinaus soll der Angeklagte auf einem Spielplatz in Krefeld versucht haben, ebenfalls ein Kind zu missbrauchen. Körperliche Gewalt soll der Angeklagte in allen Fällen nicht eingesetzt haben. Der Prozess fand teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
N.Schaad--VB