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Gondelunglück mit drei Toten in Horb: Strafverfahren gegen Kranführer eingeleitet
Ein Gondelunglück nahe dem baden-württembergischen Horb am Neckar, bei dem im Mai drei Bauarbeiter tödlich verunglückten, ist den Ermittlern zufolge vermutlich auf menschliches Versagen zurückzuführen. Gegen den 36-jährigen Kranführer, der für die Beförderung der Transportgondel mit den Arbeitern verantwortlich war, wurde ein Strafverfahren wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet, wie das Polizeipräsidium Pforzheim und die Staatsanwaltschaft Rottweil am Montag mitteilten.
Die Gondel war am 20. Mai auf einer Großbaustelle in der baden-württembergischen Stadt aus großer Höhe abgestürzt. Drei Bauarbeiter im Alter zwischen 40 und 46 Jahren starben noch vor Ort. Inzwischen verdichteten sich den Ermittlern zufolge weiter die Anhaltspunkte dafür, dass sich die Kranflasche, an deren Haken auch die Transportgondel mit den Arbeitern befestigt war, an querlaufenden Drahtseilen verfangen hatte und das Kranseil im weiteren Verlauf gerissen war. Die Ermittlungen dauerten noch an.
C.Bruderer--VB