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Haftstrafen wegen Autovermietung für Geldautomatensprenger in Nordrhein-Westfalen
Das Landgericht Düsseldorf hat einen Mann wegen Vermietung von Autos für Geldautomatensprengungen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er unter anderem wegen Beihilfe zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion in mehreren Fällen, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Eine mitangeklagte Frau wurde in weiten Teilen freigesprochen. Sie soll 80 Arbeitsstunden leisten.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der heute 24-jährige Mann 2022 eine Autovermietung gegründet und bewusst Fahrzeuge an Mitglieder der Geldautomatensprengerszene vermietet hatte. Damit unterstützte er die Sprengungen aktiv mit. 2023 stellte sich laut Urteil bei den Ermittlungen zu Geldautomatensprengungen in ganz Deutschland heraus, dass ungewöhnlich oft Tatfahrzeuge von diesem Unternehmen gemietet wurden.
Durch die Geschwindigkeit, die diese hochmotorisierten Autos fahren können, wurden den Geldautomatensprengern demnach herausragende Fluchtmöglichkeiten geboten. In mindestens einem Fall starb ein unbeteiligter Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall während der Flucht.
Die Staatsanwaltschaft warf der mitangeklagten Frau vor, ihren Freund bei der Organisation und Abwicklung der Vermietungen unterstützt zu haben. Beide sollen sich miteinander über die mit den Fahrzeugen der Vermietung erfolgten Sprengungen ausgetauscht haben.
Mit dem Urteil blieb die Kammer unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Sie hatte in ihrem Plädoyer fünfeinhalb Jahre für den Hauptangeklagten und eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten für die mitangeklagte Frau gefordert.
G.Frei--VB