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Europäischer Gerichtshof befasst sich mit ungarischem LGBTQ-Gesetz
Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg geht es am Donnerstag (09.30 Uhr) um Ungarns hochumstrittenes LGBTQ-Gesetz. Die Schlussanträge, ein juristisches Gutachten, werden vorgelegt. Die EU-Kommission verklagte Ungarn, weil sie die Minderheitenrechte in dem Land und die Grundwerte der EU verletzt sieht. (Az. C-769/22)
Das Gesetz von 2021 beschränkt Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder von Transidentität etwa im Fernsehen und in Büchern. Sie müssen mit dem Hinweis "Verboten für unter 18-Jährige" versehen werden, Filme dürfen nicht mehr zu Hauptsendezeiten ausgestrahlt werden. Die Kommission sieht unter anderem Verstöße gegen Europas Grundrechtecharta und die Meinungsfreiheit, 16 Mitgliedsländer und das Europaparlament schlossen sich der Klage an. Die Schlussanträge sind noch kein Urteil. Die europäischen Richterinnen und Richter orientieren sich aber oft daran.
T.Zimmermann--VB