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OVG Berlin: Afghanische Ortskräfte können kein Visum in Deutschland einklagen
Für die Bundesrepublik in Afghanistan tätige afghanische Ortskräfte können sich nach einer Gerichtsentscheidung kein Einreisevisum nach Deutschland erklagen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg stellte in einem am Donnerstag veröffentlichten Fall eines Afghanen und dessen Familie fest, dass allein die Bundesregierung in jedem Einzelfall im Rahmen ihres Entscheidungsspielraums entscheide. Für die früheren Ortskräfte begründe die Regelung des Aufenthaltsgesetzes kein Recht auf Aufnahme.
In erster Instanz hatte der Kläger teilweise mit seiner Klage auf ein Einreisevisum Recht bekommen, dies änderte das OVG nun. Der Mann hatte nach eigenen Angaben seit 2014 bis zur Machtübernahme der radikalislamischen Taliban mehrfach Alphabetisierungskurse für afghanische Polizisten abgehalten und machte nun geltend, unter den Taliban gefährdet zu sein.
Nachdem nach seinem Antrag im August 2021 keine Aufnahme nach Deutschland erfolgte, reichte er im April 2022 Klage ein. Das OVG nannte die Klage unzulässig und unbegründet. Unzulässig sei sie, weil von den Klägern kein Antrag auf Visumserteilung gestellt worden sei. Unbegründet sei die Klage, weil es keinen Anspruch auf Aufnahme gebe. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
E.Burkhard--VB