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Polizeigewerkschaft beklagt Verunsicherung bei Beamten nach Zurückweisungsurteil
Die Gewerkschaft der Polizei hat nach dem Berliner Gerichtsurteil zu Zurückweisungen eine wachsende Verunsicherung von Beamtinnen und Beamten im Grenzeinsatz beklagt. Mit dem Urteil komme "jetzt eine gewisse Verunsicherung im Kollegenkreis auf", sagte Andreas Roßkopf, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), am Mittwoch im WDR-Radio. Die Einsatzkräfte dort hätten laufend mit Fällen zu tun, wie sie nun vom Verwaltungsgericht Berlin beanstandet wurden.
Zwar habe sich das Urteil des Gerichts auf die Fälle von drei Somaliern beschränkt, deren Zurückweisung an der deutsch-polnischen Grenze als rechtswidrig eingestuft wurde. "Aber es bleibt festzuhalten, dass es Fälle sind, die wir tagtäglich haben", sagte Roßkopf. Die Beamtinnen und Beamten fragten sich, ob sie sich haftbar machen, wenn sie Anordnungen zur Zurückweisung umsetzten, die möglicherweise rechtswidrig seien.
Hier müsse Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) Klarheit schaffen, der weitere Zurückweisungen angeordnet hat. "Die Weisung ist umzusetzen, aber die Haftung der Kollegen muss explizit letztendlich rausgenommen werden", sagte der Gewerkschafter.
Roßkopf verwies darauf, dass Beamte eine so genannte Remonstrationspflicht hätten, wenn sie es mit offenkundig rechtswidrigen Anweisungen zu tun hätten. Sie müssten sich dann zu Wort melden, "damit sie eben aus dieser Verantwortung rauskommen", sagte er. Das Problem nach dem Berliner Gerichtsurteil sei, dass Juristen "sehr zwiespältig in ihrer Meinung" seien, welche Konsequenzen eigentlich aus diesem Urteil zu ziehen seien.
G.Schmid--VB