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Mord an schlafendem Cousin in Hessen: Urteile rechtskräftig
Rund ein Jahr nach Verhandlungsende sind die Urteile in einem Prozess um die Ermordung eines schlafenden Cousins in Hessen rechtskräftig geworden. Die Revisionen von zwei der insgesamt fünf Angeklagten wurden als unbegründet verworfen, wie der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht Limburg hatte im Juni 2024 fünf Tatbeteiligte verurteilt.
Zwei von ihnen wurden wegen Mordes und Anstiftung zum Mord zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts hatte ein damals 32 Jahre alte Mann das Opfer im Mai 2021 im Schlaf in Elkerhausen erstochen. Angestiftet worden war er von der Cousine des Opfers.
Die damals 27-Jährige hatte nach erheblichen Spannungen innerhalb der Familie eine tiefe Abneigung gegen ihren Cousin entwickelt. Drei weitere Angeklagte erhielten in dem Prozess wegen ihrer Beteiligung an der Tat Bewährungsstrafen.
T.Suter--VB