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EuGH: Flucht mit Sorgeberechtigten keine Beihilfe zu unerlaubter Einreise
Flüchtlinge, die mit minderjährigen Schutzbefohlenen in die Europäische Union einreisen, dürfen nicht wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise belangt werden. Das EU-Recht stehe an dieser Stelle über anderslautenden nationalen Regelungen, teilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil mit. Im vorliegenden Fall war im August 2019 eine Frau mit ihrer Tochter und ihrer Nichte nach Bologna in Italien geflogen. (Az. C‑460/23)
Sie benutzte für sich und die minderjährigen Kinder gefälschte Reisepässe und wurde wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise in Italien festgenommen. Als Fluchtgrund gab sie an, von ihrem früheren Partner mit dem Tod bedroht zu werden. Für die Nichte gab sie an, wegen des Tods von deren Mutter das Sorgerecht zu haben.
Wie der EuGH feststellte, liegt nicht der Tatbestand der Beihilfe zur unerlaubten Einreise vor. Die Frau habe die Verantwortung für diese Minderjährigen. Eine strafrechtliche Verfolgung würde zu einem besonders schweren Eingriff in das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und in die Grundrechte des Kinds führen.
S.Spengler--VB