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Vater getötet: 18-Jähriger aus Sachsen-Anhalt kommt in Psychiatrie
Im Fall der Ermordung eines Manns durch seinen minderjährigen Sohn in Walbeck in Sachsen-Anhalt hat das Landgericht Magdeburg den Angeklagten als schuldunfähig eingestuft. Wie ein Gerichtssprecher am Montag sagte, ordnete das Gericht die Unterbringung des inzwischen 18-Jährigen in einer Psychiatrie an. Er könne wegen der Tatvorwürfe angesichts der Schuldunfähigkeit zwar nicht bestraft werden. Da das Gericht ihn aber als gefährlich ansehe, werde er untergebracht.
Der Prozess lief unter Ausschluss der Öffentlichkeit, das Urteil fiel am vergangenen Mittwoch. Der damals 17-Jährige soll im vergangenen Oktober seinen 56 Jahre alten Vater im Streit getötet haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
R.Buehler--VB