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Oberstes Gericht erlaubt Trump Entzug der Aufenthaltstitel von 500.000 Migranten
Das Oberste Gericht der USA hat es Präsident Donald Trump bis auf Weiteres erlaubt, einer halben Million Migranten ihr Aufenthaltsrecht zu entziehen. Das am Freitag ergangene Urteil war nicht unterzeichnet und enthielt keine Begründung, zwei von demokratischen Präsidenten ernannte Richterinnen stimmten jedoch in einem Sondervotum dagegen. Das US-Heimatschutzministerium hatte im März bekanntgegeben, dass rund 532.000 Menschen aus Kuba, Haiti, Nicaragua und Venezuela das Land verlassen müssen, die durch ein spezielles Programm von Trumps Vorgänger Joe Biden in die USA gekommen waren.
Die Richterinnen Ketanji Brown Jackson und Sonia Sotomayor warnten in ihrem Sondervotum vor "verheerenden Folgen" für die betroffenen Ausländer. Ihre Leben würden "auf den Kopf gestellt", während ihre Gerichtsverfahren noch liefen. Den über 500.000 Betroffenen droht nun die Abschiebung.
Die US-Regierung hatte sich im Zusammenhang mit dem CHNV genannten Programm an das Oberste Gericht gewandt, nachdem ein Gericht dessen Aufhebung blockiert hatte. Diese Blockade setzte der mehrheitlich mit konservativen Richtern besetzte Supreme Court nun vorerst außer Kraft.
Das juristische Verfahren dazu geht allerdings weiter. Mehrere Gerichte hatten zuvor bereits die Aufhebung der Aufenthaltstitel gestoppt und argumentiert, die Trump-Regierung lege das US-Einwanderungsrecht fehlerhaft aus.
Das CHNV genannte Programm war Ende 2022 unter dem Demokraten Biden eingeführt und Anfang 2023 ausgeweitet worden. Benannt nach den Anfangsbuchstaben der englischen Namen für Kuba, Haiti, Nicaragua und Venezuela erlaubte CHNV monatlich bis zu 30.000 Menschen aus diesen vier Ländern eine Einreise in die USA und einen zunächst auf zwei Jahre begrenzten Aufenthalt. Dies sollte laut Biden eine "sichere und humane" Einreise in die USA ermöglichen.
Trump hatte Wahlkampf mit dem Versprechen gemacht, hart gegen illegale Einwanderer vorzugehen und Millionen Ausländer ohne Papiere abzuschieben.
D.Bachmann--VB