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Abgelehnter Asylbewerber aus Türkei scheitert trotz Ausbildung mit Widerspruch
Ein abgelehnter Asylbewerber aus der Türkei ist in Schleswig-Holstein trotz laufender Friseurausbildung in einem Eilverfahren vor Gericht unterlegen. Die Ablehnung des Asylantrags des 19-Jährigen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sei "nicht zu beanstanden", entschied das Verwaltungsgericht Schleswig am Freitag. Es gebe bei ihm "keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine flüchtlingsrelevante Verfolgungsgefahr" bei einer Rückkehr in die Türkei. (Az. 10 B 123/25)
Auch die Ausbildung, die der Kläger aktuell bei einem Friseur in Flensburg absolviere, ändert laut Urteil nichts an der Ablehnung des Eilantrags. Das Bundesamt habe eine Abschiebeandrohung nur dann zu unterlassen, wenn ein Schutzsuchender über einen Aufenthaltstitel verfüge. Eine Ausbildung sei aber keiner, hieß es in dem unanfechtbaren Beschluss.
Eine sogenannte Ausbildungsduldung könne nur durch die Ausländerbehörde erteilt werden, führte das Gericht aus. Im vorliegenden Fall sei aber nicht mitgeteilt worden, dass eine entsprechende Ausbildungsduldung vorliege. Sie stünde zudem einer etwaigen Abschiebeandrohung durch das Bundesamt nicht entgegen. Die Ausbildung sei daher gar nicht zu berücksichtigen gewesen.
H.Kuenzler--VB