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Nach Zerschlagung von rechtsextremer Zelle: Weitere Haftbefehle gegen Beschuldigte
Nach der Zerschlagung einer mutmaßlichen rechtsextremistischen Zelle sind gegen drei weitere Beschuldigte Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in Vollzug. Die jungen Männer im Alter von 18 bis 21 Jahren saßen vorher bereits in Untersuchungshaft, wie die Bundesanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Die Haftbefehle aus Karlsruhe ersetzen die Haftbefehle der Amtsgerichte Dresden und Gera, nachdem die Bundesanwaltschaft die Verfahren übernahm.
Die Sicherheitsbehörden hatten die Gruppe, die sich "Letzte Verteidigungswelle" genannt haben soll, am vergangenen Mittwoch bei einer Razzia in mehreren Bundesländern auffliegen lassen. Die Mitglieder sollen Anschläge auf Geflüchtete und politisch Andersdenkende geplant und teilweise schon Brandanschläge verübt haben. Ihr Ziel war es den Ermittlern zufolge, durch Gewalttaten das demokratische System zusammenbrechen zu lassen.
Bei der Razzia wurden fünf weitere Beschuldigte im Alter von 14 bis 18 Jahren festgenommen, die ebenfalls schon in Untersuchungshaft sitzen. Nun ging es in Karlsruhe noch um Devin K., Claudio S. und Justin W., die seit Mitte Februar in Untersuchungshaft sind und denen mehrere Taten vorgeworfen werden.
So sollen S. und W. versucht haben, eine Asylbewerberunterkunft in Thüringen anzuzünden. Außerdem sollen sie unter anderem Hakenkreuze an die Wand gemalt haben. Zusammen mit einem weiteren Beschuldigten sollen K. und S. einen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Brandenburg geplant haben. K. habe schon zwei Kugelbomben beschafft, der Plan sei aber daran gescheitert, dass die beiden festgenommen wurden.
Allen drei Beschuldigten wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen, S. und W. außerdem unter anderem versuchter Mord, versuchte besonders schwere Brandstiftung und das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen. K. und S. wird die Verabredung zum Mord zur Last gelegt, K. zusätzlich die Vorbereitung eines Explosionsverbrechens und einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz.
G.Haefliger--VB