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Gericht: Abmahnung von Mitarbeiter von Freier Universität Berlin nicht rechtens
Die Abmahnung eines Mitarbeiters der Freien Universität Berlin (FU) wegen eines Aufrufs im Internet zu einem Aktionstag ist einem Gerichtsurteil zufolge unrechtmäßig gewesen. Der Klage des Mitarbeiters auf Entfernung der Abmahnung wurde stattgegeben, wie das Arbeitsgericht Berlin am Montag mitteilte.
Der Kläger war bis September 2024 bei der FU angestellt und gleichzeitig Vorstandsmitglied in einer Betriebsgruppe der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Ende Januar veröffentlichte der Vorstand der Betriebsgruppe einen Aufruf auf der Webseite der Gruppe, sich an einem Aktionstag unter anderem gegen die AfD zu beteiligen.
Darin hieß es auch, die FU halte Tarifverträge nicht ein, gliedere Tätigkeiten unterer Lohngruppen mit hohem Migrantenanteil aus und bekämpfe Mitbestimmung und demokratische Prozesse. Damit fördere die Universität den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD.
Im Dezember fällte eine andere Kammer des Arbeitsgericht bereits ein Urteil in dem Fall. Dabei ging es offenbar um ein anderes Vorstandsmitglied, das ebenfalls auf Entfernung der Abmahnung geklagt hatte. In diesem Fall entschied das Berliner Arbeitsgericht, dass die Abmahnung rechtens war, weil es sich bei dem Aufruf um eine von der Meinungsfreiheit nicht gedeckte Schmähkritik handelte.
Dies sah die nun urteilende Kammer anders. Aus ihrer Sicht handelt es sich bei den Aussagen in dem Aufruf um Werturteile, welche die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten. Außerdem enthalte der Beitrag Behauptungen "mit einem wahren Tatsachenkern", etwa zur verzögerten Auszahlung tariflicher Entgeltbestandteile oder zur Vergabe von Reinigungsaufträgen an externe Dienstleister.
Das nun veröffentlichte Urteil fiel am 6. Mai. Die FU legte laut Gericht bereits Berufung ein. Auch in dem Parallelfall wurde Berufung eingelegt, in diesem Fall vom Arbeitnehmer. Hier ist für den 2. Juli eine mündliche Verhandlung am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg anberaumt.
J.Sauter--VB