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Dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie für Totschlag mit Hantel in Kiel
Das Landgericht Kiel hat gegen einen 63-Jährigen wegen eines Totschlags mit einer Hantel eine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet. Der Mann galt wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil fiel demnach bereits am Donnerstag.
Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der 63-jährige das Opfer im November in Neumünster gebeten hatte, ihm in seiner Wohnung zu helfen. Als der Mann die Wohnung betrat, schlug der 63-Jährige ihm mehrfach mit einer Hantel gegen den Kopf. Anschließend zündete er den auf dem Boden liegenden Mann an. Das Opfer erlitt schwere Kopfverletzungen und starb noch vor Ort.
Schon vor der Entscheidung des Gerichts war der 63-Jährige in einer Psychiatrie untergebracht. Angeklagt war er wegen Mordes, das Gericht entschied letztlich jedoch auf Totschlag.
M.Vogt--VB