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Bewährungsstrafe für IS-Rückkehrerin aus Niedersachsen
Das Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle hat eine Rückkehrerin der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) und spätere Anhängerin einer Regionalorganisation des Terrornetzwerks Al-Kaida zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Schuldig gesprochen wurde sie unter anderem wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Der Senat sah es als erwiesen an, dass die heute 42-Jährige 2014 von Hannover nach Syrien gereist war. Dort trat sie dem IS bei. Als die Miliz 2017 zurückgedrängt wurde, schloss sie sich einer Regionalorganisation von Al-Kaida an.
In Syrien war die Frau erst mit einem IS-Übersetzer und später mit einem Kämpfer verheiratet, beide Männer starben dort. Die Frau kümmerte sich um den Haushalt und ihre insgesamt fünf Kinder - sie wurde auch wegen einer Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht verurteilt. Außerdem lieh sie der Al-Kaida-Regionalorganisation Geld.
Dem Urteil zufolge war die Frau keine bloße Mitläuferin, sondern entschied sich bewusst für die Ausreise nach Syrien. Ihre Ehemänner hatten bedeutsame Funktionen in den Organisationen inne. In der Verhandlung habe sie bei ihrem Geständnis glaubhaft Reue und Scham für ihre Taten gezeigt. Es bestehe keine Gefahr für eine neue Radikalisierung, hieß es. Schon am ersten Verhandlungstag war es zwischen den Prozessbeteiligten zu einer Verständigung gekommen.
K.Hofmann--VB