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Landgericht Saarbrücken weist mehrere Klagen wegen Corona-Impfschäden ab
Das Landgericht Saarbrücken hat mehrere Klagen wegen Impfschäden im Zusammenhang mit Coronaimpfungen zurückgewiesen. Eine Haftung der beklagten Pharmaunternehmen sei in allen Fällen nicht gegeben, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Kläger haben keinen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz.
In den insgesamt acht Verfahren gaben die Kläger jeweils an, durch die Impfung mit dem von den jeweiligen Beklagten auf den Markt gebrachten mRNA-Impfstoff teils unter erheblichen Gesundheitsschäden zu leiden. Die Pharmaunternehmen bestritten, dass zwischen der Impfung und den Beschwerden ein Ursachenzusammenhang besteht.
Eine Haftung nach dem Arzneimittelgesetz ist nur bei Schäden möglich, die durch ein fehlerhaftes Medikament entstanden, wie die Richter nun urteilten. Dass die Coronaimpfstoffe fehlerhaft waren, konnten die Kläger demnach nicht nachweisen. Bei den Impfstoffen ist ein positives Verhältnis zwischen Nutzen und Risiken anzunehmen.
Die Kammer war der Auffassung, dass sich die Kläger nicht gegen eine Impfung entschieden hätten, wenn in den Produktinformationen der Pharmaunternehmen andere Informationen enthalten gewesen wären. In ihnen waren laut Urteil durchaus erhebliche Nebenwirkungen wie Herzmuskelentzündungen oder Herzbeutelentzündungen aufgeführt. Ob die Impfungen tatsächlich Ursache für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen waren, ließ die Kammer offen.
S.Spengler--VB