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Krypto-Geldwäschedienst in Deutschland abgeschaltet: Millionen beschlagnahmt
Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main haben nach eigenen Angaben einen großen Krypto-Geldwäschedienst abgeschaltet. Die Webseite eXch.cx sowie verschiedene weitere Internetadressen ermöglichte es Nutzern, Kryptowährungen in andere Kryptowährungen zu tauschen, wie die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt und das BKA in Wiesbaden am Freitag mitteilten. Ermittler beschlagnahmten die Server des Dienstes in Deutschland sowie Kryptowährungen im Wert von rund 34 Millionen Euro.
Die Ermittler sprachen von der dritthöchsten Sicherstellung digitaler Vermögenswerte in der Geschichte des Bundeskriminalamts. Die Plattform war seit 2014 aktiv und sowohl im offenen Internet als auch im Darknet erreichbar.
Auf einschlägigen Foren warb sie den Angaben zufolge offen damit, keine Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung umzusetzen. Nutzer mussten demnach keine Identitätsdaten angeben. Das sogenannte Krypto-Swapping, also der Umtausch von einer Kryptowährung in die andere, war damit insbesondere zur Verschleierung von Finanzströmen geeignet, wie es weiter hieß.
Seit dem Bestehen des Dienstes wurden den Angaben zufolge Kryptowerte in Höhe von schätzungsweise 1,9 Milliarden US-Dollar übertragen. Es besteht der Verdacht, dass die Plattform eXch vor allem Bitcoin aus krimineller Herkunft entgegennahm. So soll unter anderem ein Teil der entwendeten Summe von 1,5 Milliarden US-Dollar der im Februar gehackten Kryptobörse Bybit über eXch getauscht worden sein.
Gegen die Betreiber von eXch besteht daher der Verdacht der gewerbsmäßigen Geldwäsche sowie des Betreibens einer kriminellen Handelsplattform im Internet. Die Betreiber hatten zunächst kurzfristig angekündigt, ihren Dienst zum 1. Mai einzustellen. Die Behörden kamen dem mit der Sicherstellung am 30. April zuvor.
Bei den Ermittlungen arbeiteten die deutschen Behörden mit der niederländischen Steuerfahndung zusammen. Sie erhoffen sich durch die Ermittlungen weitere Hinweise auf internationale Cyberstraftaten.
P.Keller--VB