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Verfassungsschutz erklärt in AfD-Eilverfahren sogenannte Stillhaltezusage
Im Eilverfahren der AfD gegen ihre Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung hat das Bundesamt für Verfassungsschutz eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Die Einstufung wird demnach vorläufig ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den AfD-Eilantrag entschieden hat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Wann über den Eilantrag entschieden wird, gab es noch nicht bekannt.
Der Verfassungsschutz erklärte der Mitteilung zufolge im gerichtlichen Verfahren, dass er die AfD bis zu der Eilentscheidung nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen und auch die entsprechende Pressemitteilung von seiner Internetseite entfernen werde.
Am Freitag hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine "die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei", hieß es. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.
Die AfD setzt sich juristisch zur Wehr. Sie will dem Verfassungsschutz die Einstufung verbieten lassen. Zuständig ist das Gericht in Köln, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz dort seinen Sitz hat. Es urteilte bereits 2022 zur Einstufung der AfD als Verdachtsfall - und erklärte diese für rechtens.
A.Kunz--VB