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Handgranatenwurf auf Friedhof: Fall eines Angeklagten wird neu aufgerollt
Knapp zwei Jahre nach einem Handgranatenwurf auf eine Trauergemeinde in Baden-Württemberg muss das Landgericht Stuttgart den Fall eines mutmaßlich an dem Streit Beteiligten neu aufrollen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Mittwoch das Urteil auf, mit dem der Angeklagte im April 2024 zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden war. (Az. 1 StR 457/24)
Der Granatenwurf auf einem Friedhof in Altbach im Juni 2023 hing mit einem seit Jahren andauernden Bandenkrieg im Raum Stuttgart zusammen. Bei einer Trauerfeier für einen 20-Jährigen mit mehreren hundert Gästen hatte ein Mann eine Handgranate in die Menschenmenge geworfen. Durch die Explosion und die dadurch freigesetzten Stahlkugeln wurden 15 Menschen teils schwer verletzt. Der Täter wurde von mehreren Trauergästen verfolgt, aus einem Taxi gezerrt und massiv verletzt.
Der Handgranatenwerfer selbst ist inzwischen rechtskräftig zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Am BGH ging es nun um einen der Männer, die ihn verfolgt und verletzt haben sollen. Das Landgericht sah als erwiesen an, dass insgesamt 20 bis 30 Menschen ihn verfolgt und ein Taxi umstellt hatten, in das er sich geflüchtet hatte.
Sie hätten den Fahrer dazu gezwungen, die Zentralverriegelung zu öffnen, und den im Auto sitzenden Handgranatenwerfer geschlagen und getreten, auch als er bereits auf dem Boden lag. Der Angeklagte im aktuellen Fall habe ihn am Hals gepackt. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde er schuldig gesprochen.
Dem Landgericht zufolge hatte er die Absicht, den Werfer lebensgefährlich zu verletzen. Es konnte sich aber nicht davon überzeugen, dass er zumindest mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt hatte. Gegen das Urteil zogen sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft vor den BGH.
Beide Revisionen hatten nun Erfolg. Der BGH fand Rechtsfehler bei der Überprüfung des Urteils. Eine andere Jugendkammer des Landgerichts muss nun erneut über den Fall dieses Angeklagten verhandeln und entscheiden.
T.Egger--VB