
-
Taliban feiern vierten Jahrestag ihrer Machtübernahme in Afghanistan
-
Libanesischer Regierungschef weist "Bürgerkriegsdrohung" der Hisbollah zurück
-
UNO: Seit Ende Mai mindestens 1760 hilfesuchende Menschen im Gazastreifen getötet
-
Kreml: Treffen von Trump und Putin dürfte mindestens sechs Stunden dauern
-
Mehr als 250 Tote bei Sturzfluten und Erdrutschen in Pakistan und Indien
-
Washington verklagt Trump-Regierung wegen Übernahme der Kontrolle über Polizei
-
Kurz vor Treffen mit Putin: Trump telefoniert mit Lukaschenko
-
Gedenkbaum für ermordeten Juden in Frankreich abgesägt
-
Belarussische Staatsmedien: Trump telefoniert vor Putin-Gipfel mit Lukaschenko
-
Kreml: Trump wird Putin am Flughafen in Alaska persönlich empfangen
-
Regierungschef Modi will Indien bei Themen Energie und Militär unabhängig machen
-
Die Welt blickt auf Alaska: Treffen von Trump und Putin zur Zukunft der Ukraine
-
Verwaltungsgericht bestätigt Verbot von Protestcamp gegen Rheinmetall in Köln
-
Badeverbot im Rhein: Nach Düsseldorf auch in Neuss - Köln stimmt im September ab
-
Europas Kunststoffhersteller bedauern Scheitern der Verhandlungen zu Plastikabkommen
-
Flick hofft auf Barca-Verbleib von ter Stegen
-
Japans Kaiser spricht 80 Jahre nach Kapitulation im Weltkrieg von "tiefer Reue"
-
Bundesregierung will an einheitlicher Strompreiszone festhalten
-
Femizide: 235 Frauen in zehn Jahren in NRW wegen ihres Geschlechts getötet
-
Deutsche Politik blickt mit Spannung und Sorge auf Gipfel von Trump mit Putin
-
"Karikatur": Watzke beklagt Diskreditierung im Wahlkampf
-
Nawalny-Witwe fordert von Putin Freilassung von Kriegsgegnern bei Trump-Gipfel
-
"Kann in New York viel reißen": Beltz lobt Seidel
-
Bungert kritisiert Pokal-Entscheidung: "Völlig unverständlich"
-
Afghanen mit Aufnahmezusage in Pakistan: Strafanzeige gegen Wadephul und Dobrindt
-
Steuerzahlerbund fordert weniger Verbeamtungen - Kritik des Beamtenbunds
-
Jahresbilanz: BVB schreibt erneuten Rekordumsatz
-
Saisonarbeiter: Arbeitsministerium will sozialversicherungsfreie Zeit verlängern
-
Badeverbot im Rhein: Nach Düsseldorf zieht Neuss nach
-
Leipzig holt Romulo als Sesko-Ersatz
-
US-Zölle: Schweizer Wirtschaft wächst deutlich langsamer
-
Freund über Woltemade: "Gibt keinen neuen Stand"
-
FC Bayern: Coman "hinterlässt Lücke"
-
Altersgrenze für Social-Media: Kommission nimmt in kommenden Wochen Arbeit auf
-
Bislang keine Auswirkungen von US-Zöllen auf Verkehr im Panamakanal
-
Ringen um Zukunft der Ukraine: Trump und Putin treffen sich zu Gipfel in Alaska
-
Behörden: Mann stirbt bei Flucht vor Razzia der US-Einwanderungsbehörde ICE
-
Tour-Dritter Lipowitz startet bei der Deutschland Tour
-
Thyssenkrupp-Chef: Energiewende mit Wind und Sonne in Deutschland "nicht sinnvoll"
-
Nach Scheitern von UN-Plastikabkommen: Bundesregierung will weiter verhandeln
-
Mann fährt sturzbetrunken an Tankstelle vor - Mitarbeiterin alarmiert Polizei
-
Haseloff fordert Ausnahme von Klimavorgaben für Chemie- und Stahlindustrie
-
Dramatischer Badeunfall in Bayern: Zwei Kinder lebensgefährlich verletzt
-
Tischtennis: DTTB-Sportgericht weist Berliner Einspruch ab
-
Verhandlungen in Genf über UN-Plastikabkommen gescheitert
-
Cincinnati: Shelton macht Wiedersehen mit Zverev perfekt
-
Umfrage: Fans glauben an DFB-Pokalsieg von Bayern München
-
"Knie wie ein 15-Jähriger": Müller offen für Kunstrasen
-
EM-Finale: Hockey-Männer wollen Stadion "zur Hölle machen"
-
Arteta schwärmt von Havertz: "Ich liebe Kai"

Handgranatenwurf auf Friedhof: Fall eines Angeklagten wird neu aufgerollt
Knapp zwei Jahre nach einem Handgranatenwurf auf eine Trauergemeinde in Baden-Württemberg muss das Landgericht Stuttgart den Fall eines mutmaßlich an dem Streit Beteiligten neu aufrollen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Mittwoch das Urteil auf, mit dem der Angeklagte im April 2024 zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden war. (Az. 1 StR 457/24)
Der Granatenwurf auf einem Friedhof in Altbach im Juni 2023 hing mit einem seit Jahren andauernden Bandenkrieg im Raum Stuttgart zusammen. Bei einer Trauerfeier für einen 20-Jährigen mit mehreren hundert Gästen hatte ein Mann eine Handgranate in die Menschenmenge geworfen. Durch die Explosion und die dadurch freigesetzten Stahlkugeln wurden 15 Menschen teils schwer verletzt. Der Täter wurde von mehreren Trauergästen verfolgt, aus einem Taxi gezerrt und massiv verletzt.
Der Handgranatenwerfer selbst ist inzwischen rechtskräftig zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Am BGH ging es nun um einen der Männer, die ihn verfolgt und verletzt haben sollen. Das Landgericht sah als erwiesen an, dass insgesamt 20 bis 30 Menschen ihn verfolgt und ein Taxi umstellt hatten, in das er sich geflüchtet hatte.
Sie hätten den Fahrer dazu gezwungen, die Zentralverriegelung zu öffnen, und den im Auto sitzenden Handgranatenwerfer geschlagen und getreten, auch als er bereits auf dem Boden lag. Der Angeklagte im aktuellen Fall habe ihn am Hals gepackt. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde er schuldig gesprochen.
Dem Landgericht zufolge hatte er die Absicht, den Werfer lebensgefährlich zu verletzen. Es konnte sich aber nicht davon überzeugen, dass er zumindest mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt hatte. Gegen das Urteil zogen sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft vor den BGH.
Beide Revisionen hatten nun Erfolg. Der BGH fand Rechtsfehler bei der Überprüfung des Urteils. Eine andere Jugendkammer des Landgerichts muss nun erneut über den Fall dieses Angeklagten verhandeln und entscheiden.
T.Egger--VB